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Öffentlich zugängliche Gebäude in Bayern müssen barrierefrei sein: in den „dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen“ bzw. „im erforderlichen Umfang“. Was bedeutet das konkret? Welche Bereiche sind betroffen und welche Maßnahmen sind konkret gefordert?
Im Wohnungsbau gilt: Bestimmte Wohnungen müssen barrierefrei sein. Das gilt für die Erreichbarkeit, aber auch für Teilbereiche im Inneren der Wohnung. Wie viele barrierefreie Wohnungen sind gefordert? Welche Räume müssen wie barrierefrei sein? Welcher Standard ist gefordert?
Das bfb-Online-Seminar „Barrierefrei bauen in Bayern“ am 30. Juni 2021 liefert Antworten und vermittelt die Vorgaben an das barrierefreie Bauen speziell für Bayern. Im interaktiven Live-Seminar werden die Anforderungen sowie Schutzziele erläutert und bedarfsgerechte Lösungen für verschiedene Gebäudearten und Nutzungen aufgezeigt. Sie erfahren, welche konkreten länderspezifischen Vorgaben gelten – nach neuer Bayerischer Bauordnung (BayBO 2021), den aktuellen Technischen Baubestimmungen (BayTB) in Verbindung mit DIN 18040 sowie zahlreichen begleitenden Vorschriften. Diskutiert wird auch das Thema Bauen im Bestand sowie der Umgang mit Ausnahmen, Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen.
Die Veranstaltung wird mit 5,5 Fortbildungspunkten bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau anerkannt.
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Das bfb-Online-Seminar am 30. Juni 2021 gibt Antworten auf folgende Fragen:
- Welche Barrierefrei-Anforderungen gelten speziell in Bayern?
- Welche Besonderheiten sind bei Wohn- und Nichtwohngebäuden, bei öffentlich zugänglichen Gebäuden und Sonderbauten zu beachten?
- Wie können Ausnahmen oder Abweichungen begründet werden, z. B. bei Nutzungsänderungen, beim Bauen im Bestand, bei unverhältnismäßigem Mehraufwand oder aus bautechnischen Gründen?
- Was muss im Rahmen der Genehmigungsplanung eingereicht und nachgewiesen werden?
Programm / Zeitplan
- ab 09:00 Uhr Raum öffnen / Technik-Check
- ab 09:15 Uhr Begrüßung (Tanja Buß)
- 09:30 Uhr Anforderungen an die Barrierefreiheit nach Bayrischer Bauordnung (BayBO), Technischen Baubestimmungen (BayTB), DIN 18040 und begleitenden Vorschriften (Überblick)
- 10:15 Uhr Kaffeepause
- 10:30 Uhr Konsequenzen und Beispiele für die verschiedenen Gebäudearten und Nutzungen – I. Wohngebäude
- 11:30 Uhr Kaffeepause
- 11:45 Uhr Konsequenzen und Beispiele für die verschiedenen Gebäudearten und Nutzungen – II. Öffentlich zugängliche Gebäude / Nichtwohngebäude
- 12:15 Uhr Mittagspause
- 13:15 Uhr Bauen im Bestand + Denkmalschutz | Ausnahmen, Abweichungen, Kompensationsmaßnahmen
- 14:15 Uhr Kaffeepause
- 14:30 Uhr Besonderheiten Brandschutz + Evakuierung | Darstellung der Barrierefreiheit im Baugenehmigungsverfahren
- 15:15 Uhr Uhr Interaktive Q&A-Session für Teilnehmerfragen und Diskussion (Moderation Tanja Buß)
- ca. 15:45 Uhr Ende
Im bfb-Online-Seminar erfahren Sie, mit welchen Maßnahmen Sie die Anforderungen sicher erfüllen und erhalten das nötige Handwerkszeug, um schlüssige, bedarfsgerechte Planungen zu erstellen und prüffähig nachzuweisen. So können Sie späteren Nachbesserungen und Kostensteigerungen sicher vorbeugen.
Das bfb-Online-Seminar richtet sich an alle, die Bauprojekte in Bayern planen bzw. vorgelegte Konzepte und Planungen prüfen oder genehmigen, also an Architekten, Ingenieure und Planer, Vertreter von Bau- und Genehmigungsbehörden sowie Behindertenbeauftragte und Interessenvertreter. Sie erhalten hilfreiche Anregungen und Tipps zu Anforderungen und Nachweis der Barrierefreiheit – speziell für Bayern.
Der Referent
Dipl.-Ing. (FH) Markus Donhauser
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- Architekt
- Gesellschafter dopo Architekten Regensburg/Freiburg
- freier Berater der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer
- Mitglied im DIN-Arbeitsausschuss NA 005-01-11 AA Barrierefreies Bauen (DIN 18040)
- Mitautor beim Atlas barrierefrei bauen
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Wie läuft ein Online-Seminar ab?
Die Veranstaltung findet als interaktives Live-Seminar statt. So können Sie ganz bequem und sicher vom Home Office oder Büro aus daran teilnehmen. Während des Online-Seminar besteht im Chat die Möglichkeit, Fragen an die Referentinnen zu stellen. Ihren Zugang sowie eine Anleitung erhalten Sie etwa eine Woche vorher per E-Mail als Link. Das bfb-Online-Seminar startet unter diesem Link zum o.g. Zeitpunkt. Bitte testen Sie Ihren Zugang vorab, um technische Probleme am Tag des Online-Seminars zu vermeiden. Voraussetzungen sind ein PC, Laptop oder Tablet, Zugang zum Internet sowie ein aktueller Browser (Firefox, Chrome, Edge) und ein Audioausgang für Kopfhörer oder Lautsprecher.
![]() Wie man die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Wohn- und Nichtwohnungsbau bedarfsgerecht und sicher umsetzen kann, erläutert der Atlas barrierefrei bauen. Darüber hinaus liefert er Symbole und Piktogramme zur direkten Verwendung in Ihrem Barrierefrei-Konzept. Mehr dazu >> |
Bayerische Bauordnung (BayBO 2021), Auszug,
zuletzt geändert 23. Dezember 2020
Art. 48 Barrierefreies Bauen
(1) 1In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein; diese Verpflichtung kann auch durch barrierefrei erreichbare Wohnungen in mehreren Geschossen erfüllt werden. 2In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und mit nach Art. 37 Abs. 4 Satz 1 erforderlichen Aufzügen muss ein Drittel der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. 3In den Wohnungen nach den Sätzen 1 und 2 müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad, die Küche oder Kochnische sowie der Raum mit Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine barrierefrei sein. 4 Art. 32 Abs. 6 Satz 2, Art. 35 Abs. 2 und Art. 37 Abs. 4 und 5 bleiben unberührt.
(2) 1Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. 2 Dies gilt insbesondere für
- Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
- Tageseinrichtungen für Kinder,
- Sport- und Freizeitstätten,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens,
- Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
- Verkaufsstätten,
- Gaststätten, die keiner gaststättenrechtlichen Erlaubnis bedürfen,
- Beherbergungsstätten,
- Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.
3Für die der zweckentsprechenden Nutzung dienenden Räume und Anlagen genügt es, wenn sie in dem erforderlichen Umfang barrierefrei sind. 4Toilettenräume und notwendige Stellplätze für Besucher und Benutzer müssen in der erforderlichen Anzahl barrierefrei sein. 5 Diese Anforderungen gelten nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden können. 6Die Anforderungen an Gaststätten, die einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis bedürfen, sind im Rahmen des gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahrens zu beachten.
(3) Bauliche Anlagen und Einrichtungen, die überwiegend oder ausschließlich von Menschen mit Behinderung, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern genutzt werden, wie
- Tagesstätten, Werkstätten und stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
- stationäre Einrichtungen für pflegebedürftige und alte Menschen
müssen in allen der zweckentsprechenden Nutzung dienenden Teilen barrierefrei sein.
(4) 1Die Abs. 1 bis 3 gelten nicht, soweit die Anforderungen wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen ungünstiger vorhandener Bebauung oder im Hinblick auf die Sicherheit der Menschen mit Behinderung oder alten Menschen oder bei Anlagen nach Abs. 1 auch wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können. 2Bei bestehenden baulichen Anlagen im Sinn der Abs. 2 und 3 soll die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass ein gleichwertiger Zustand hergestellt wird, wenn das technisch möglich und dem Eigentümer wirtschaftlich zumutbar ist.