Wie viele barrierefreie Wohnungen, Stellplätze, WCs usw. sind gefordert ? | Quoten beim barrierefreien Bauen

Auf- oder abrunden?

(Quelle: Sabine Flaisch / pixelio.de)

Mindestens 20 % der Wohnungen müssen barrierefrei erreichbar sein …
Mindestens 10 v. H. der Gastbetten müs­sen in Beherbergungsräumen liegen, die barrierefrei nutzbar sind …
Mindestens 1 % der PKW-Stellplätze müssen barrierefrei sein …
Mindestens 1 v. H. der Besucherplätze müssen für Rollstuhlbenutzer freigehalten werden …

Solche Quoten zur erforderlichen Anzahl von barrierefreien oder rollstuhlgerechten Wohnungen, Beherbergungsräumen, Stellplätzen etc. finden sich in fast allen Bauordnungen, Sonderbauvorschriften oder auch in der DIN 18040. Bei konkreten Bemessung im Rahmen der Objektplanung stellt sich dann die Frage: Auf- oder Abrunden?

Beispielrechnung: Mindestens 20 % der Wohnungen müssen barrierefrei erreichbar sein.

  • 3 Wohneinheiten (WE) * 0,2 = 0,6
    Darf man in diesem Fall – nach mathematischen Rundungsregeln – abrunden, also auf eine barrierefrei erreichbare Wohnungen ganz verzichten?
  • 7 Wohneinheiten (WE) * 0,2 = 1,4
    Reicht hier eine barrierefreie Wohnung aus? Oder sind zwei barrierefreie Wohnungen gefordert?
  • 8 Wohneinheiten (WE) * 0,2 = 1,6
    Muss man in diesem Fall aufrunden und zwei barrierefreie Wohnung schaffen?

Generell gilt: Eine Quote bezeichnet eine bestimmte Anzahl oder Menge im Verhältnis zu einem Ganzen. Steht „mindestens“ dabei, muss dieser Anteil zwingend erreicht werden und darf nicht unterschritten werden. Ergeben sich bei der Berechnung also Werte mit Nachkommastellen, so muss grund­sätzlich auf ganze Zahlen aufgerundet werden, um die Mindestanforderung zu erfüllen.

Beispiel Gastbetten

Bei insgesamt 21 Gastbetten in einem Hotel liegt die geforderte 10 %-Mindestquo­te rechnerisch bei 2,1 Gastbetten. Ein Abrunden auf nur 2 Gastbetten würde dazu führen, dass lediglich 9,5 % der vorhan­denen Gastbetten barrierefrei wären. Dadurch würde die geforderte Mindestquote von 10 % unterschritten, was nicht zulässig ist. Die Mindestquote von 10 % wird nur mit drei Gastbet­ten erfüllt. Mehr zum Thema barrierefreie Zimmer in Beherbergungsstätten >>

Beispiel Stellplätze

Bei insgesamt 110 Stellplätzen liegt die rechnerische 1 %-Quo­te bei 1,1 Stellplätzen. Die mathematische Abrundungsregel auf „1“ Stellplätze würde dazu führen, dass lediglich 0,9 % der vorhan­denen Stellplätze barrierefrei sind, wodurch die Mindestquote von 1 % nicht erreicht wird. Mehr zum Thema barrierefreie Stellplätze >>

Fazit: Bei Mindestquoten immer aufrunden!

Rechnerisch ermittelte Werte mit Nachkommastellen müssen immer auf volle Zahlen aufrundet werden, da beim Abrunden die Mindestquote unterschritten wird. Die mathematischen Rundungsregeln gelten bei Mindestquoten also nicht – und halbe barrierefreie Stellplätze kann man nicht bauen.

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