Barrierefreie Zimmer nach Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO)

Unterschiedliche Ausführung von barrierefreien Betten im B-Standard (Quelle: Atlas barrierefrei bauen)

Wie groß muss ein barrierefreies Hotelzimmer sein? Und wann ist ein Gastbett barrierefrei?

Die Mindestanzahl barrierefreier Zimmer ist nach Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) abhängig von der Anzahl der Gästebetten insgesamt. Wie viele Zimmer beispielsweise ein Hotel hat, spielt dagegen keine Rolle. Die Größe der barrierefreien Zimmer wird dabei maßgeblich von den erforderlichen Bewegungsflächen am Bett bestimmt. Je nach Bettstellung und Anzahl der barrierefreien Betten pro Zimmer und Standard (B oder R) ergeben sich unterschiedliche Bewegungsfächenanforderungen.

In Beherbergungsstätten mit bis zu 60 Gästebetten müssen mindestens 10 % der Betten barrierefrei nach B-Standard ausgeführt werden, einschließlich der zugehörigen Sanitärräume. In größeren Beherbergungsstätten (mehr als 60 Gastbetten) sind neben „nur“ barrierefreien Gastbetten auch rollstuhlgerechte Zimmer gefordert (R-Standard) für mindestens 1 % der Gastbetten.
Die Anforderungen an diese Zimmer werden dabei in Bezug auf die Barrierefreiheit prinzipiell wie Wohnungen betrachtet. Die Gästebetten nach R-Standard können prozentual auf die Betten nach B-Standard angerechnet werden.

Wie wird gerechnet? Und wann ist ein Bett ein Doppelbett?

Anzahl der barrierefreien Gastbetten im B-/R-Standard und entsprechende erforderliche Zimmeranzahl/Kombinationsmöglichkeiten nach Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO), (Quelle: Atlas barrierefrei bauen)

Für eine korrekte Kalkulation muss die errechnete Gastbettenzahl aufgerundet werden, da beim Abrunden die Mindestquote unterschritten wird. Anhand einer übersichtlichen Tabelle im „Atlas barrierefrei bauen“ lassen sich Anzahl und Kombinationsmöglichkeiten von barrierefreien Einzel- oder Doppelzimmern im B- und R-Standard auf einen Blick ablesen.

Während Zustellbetten, zum Beispiel für Kinder, nicht mit gerechnet werden, gehen Doppelbetten als zwei Gästebetten in die Rechnung mit ein. Als Doppelbett gilt ein Bett nach den Hotelklassifizierungskriterien der DEHOGA bereits wenn es eine Breite von 1,40 m besitzt. Standardmäßig haben sie jedoch eher eine Breite von 1,60 m bzw. 1,80 m. Also bei der Planung unbedingt auf die Hotelkategorien achten!

Bedarfsgerecht barrierefrei gestalten

AtlasDer „Atlas barrierefrei bauen“ zeigt, wie’s geht. Das Kap. B 12 Beherbergungsstätten erläutert, wie die Bettenanzahl korrekt berechnet wird und zeigt verschiedene Beispielgrundrisse sowie Berechnungsvarianten. Anhand einer übersichtlichen Tabelle lassen sich Anzahl und Kombinationsmöglichkeiten von barrierefreien Einzel- oder Doppelzimmern auf einen Blick ablesen und so z.B. im Rahmen eines Barrierefrei-Konzeptes sicher nachweisen.

§ 11 Barrierefreie Beherbergungsräume (Auszug aus MBeVO , Fassung Dez. 2020, zul, geändert Mai 2014)

„Mindestens 10 v. H. der Gastbetten müssen in Beherbergungsräumen liegen, die einschließlich der zugehörigen Sanitärräume den Anforderungen an barrierefrei nutzbare Wohnungen gemäß § 50 Abs. 1 MBO  entsprechen. In Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten muss mindestens 1 v. H. der Gastbetten in Beherbergungsräumen liegen, die einschließlich der zugehörigen Sanitärräume barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar und für zwei Gastbetten geeignet sind; die erforderlichen Räume können auf die Räume nach Satz 1 angerechnet werden. Für die Anforderungen der Sätze 1 und 2 gilt § 50 Abs. 3 MBO entsprechend.“

Alarmierungseinrichtungen in barrierefreien Beherbergungsräumen müssen nach § 9 Abs. 1 MBeVO den Alarm sowohl akustisch als auch optisch anzeigen (Zwei-Sinne-Prinzip). Und die Mitarbeiter der Hotels müssen mindestens einmal jährlich über die Brandschutzordnung, das Verhalten im Brandfall und insbesondere die Rettung von Menschen mit Behinderungen (insbesondere Rollstuhlnutzer) belehrt werden. Im besten Fall wird diese Rettung auch praktisch geübt!

Hier gehts zum Volltext der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) >>

Hinweis: Einige Länder haben abweichende Quoten festgelegt, z.B. NRW.

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Quelle: Gekürzter Auszug aus „Atlas barrierefrei bauen“, Nadine Metlitzky/Lutz Engelhardt (Hrsg.), Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, 2021