Brauchen wir barrierefreie Stellplätze? Und wenn ja, wie viele?
Diese Frage stellt sich bei fast jedem Bauprojekt. Dabei kommt es auf die Nutzung bzw. den Gebäudezweck an und auf die jeweils bundeslandspezifischen Regeln bzw. kommunalen Stellplatzsatzungen.
Das Problem: Die Anforderungen sind – wenn überhaupt – in verschiedensten Verordnungen zu finden und die Normenreihe DIN 18040 äußert sich nur rudimentär zu den sogenannten „Behindertenparkplätzen“.

Das neue Kapitel B 16 „Barrierefreie Stellplätze“ im „Atlas barrierefreie bauen“ liefert Antworten – sowohl zur nötigen Anzahl als auch den Anforderungen und Möglichkeiten hinsichtlich der Anordnung, Lage und Größe je nach Aufstellrichtung. Denn barrierefreie Stellplätze benötigen neben der eigentlichen Stellfläche für den PKW eine Mehrfläche, die Menschen mit Behinderungen das Ein- und Aussteigen ermöglicht. Dementsprechend müssen sie größer als reguläre Parkplätze dimensioniert werden, was aufgrund von ohnehin knappen Flächen häufig zu Schwierigkeiten führt.
Wie viele Stellplätze errichtet werden müssen, hängt von der Nutzung der baulichen Anlagen ab und wird z.B. in den Sonderbauverordnungen der Länder oder kommunale Verordnungen geregelt. In den seltensten Fällen steht darin jedoch etwas konkretes zur Anzahl oder zum geforderten Anteil barrierefreier Stellplätze. Das führt in der Praxis regelmäßig zu Diskussionen hinsichlich der geforderten oder angemessenen Anzahl zwischen Bauherren, Architekturschaffenden und Genehmigungsbehörden.
Stellplätze für Menschen mit Behinderung nach DIN 18040

Für öffentlich zugängliche Gebäude gibt die DIN 18040-1:2010-10 lediglich vor, dass „PKW-Stellplätze, die für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden“, zu kennzeichnen sind und „in der Nähe der barrierefreien Zugänge angeordnet sein“ sollten. Sie müssen mind. 350 cm breit und mind. 500 cm lang sein, was jedoch nur bei einer Senkrechtaufstellung Sinn ergibt. Ähnlich positioniert sich die DIN 18040-2:2011-09. Sie empfiehlt darüber hinaus, Wohnungen mit R-Standard barrierefreie PKW-Stellplätze zuzuordnen. Nur DIN 18040-3:2014-12 äußert sich zur Anzahl und fordert in Abschnitt 5.5 für Anlagen des ruhenden KFZ-Verkehrs im öffentlich zugänglichen Verkehrs- und Freiraum ein bedarfsgerechtes und zielnahes Angebot von PKW-Stellplätzen für Menschen mit Behinderungen. Das kann erreicht werden durch:
„a) mind. 3% der Pkw-Stellplätze je Stellplatzanlage für den Seitenausstieg ausgeführt sind, mindestens jedoch einer und
b) mindestens ein Pkw-Stellplatz die Möglichkeit des Heckausstiegs bietet.“
Der „Atlas barrierefrei bauen“ erläutert die geometrischen Anforderungen an barrierefreie PKW-Stellplätze. Er zeigt Lösungen für Senkrecht-, Längs- und Schräganordnungen, gibt Tipps zur Flächeneinsparung und liefert eine tabellarische Übersicht zu den Anforderungen in den Bundesländern.
Tipp![]() Informationen, Tipps und Argumentationshilfen zur Ermittlung der geforderten Anzahl sowie zur Dimensionierung von barrierefreien Stellplätzen finden Sie im Kapitel B16 im „Atlas barrierefrei bauen“. |
Gekürzter Auszug aus „Atlas barrierefrei bauen“, Nadine Metlitzky/Lutz Engelhardt (Hrsg.), Verlagsgesellschaft Rudolf Müller.