
Dieses Foto unserer Kategorie „bfb unterwegs“ zeigt das Foyer eines Rathauses – und könnte fast als Wimmelbild zur Fehlersuche durchgehen. Denn die Treppe offenbart leider zahlreiche, leicht vermeidbare Mängel.
Kopffreiheit: Die Durchgangshöhe ist unzureichend. Die Unterkante des oberen Treppenlaufes ist bereits mit gelb-schwarzem Warnband beklebt.
Stufenmarkierung: Die dünnen rutschhemmenden Streifen reichen optisch nicht aus. Eine klare Stufenmarkierung an den Vorderkanten fehlt.
Setzstufen: Die offene Treppe hat keine Setzstufen, die gemäß DIN 18040-1 vorgeschrieben sind.
Handläufe + Absturzsicherung: Auf der rechten Seite fehlen sowohl der zweite Handlauf als auch eine Absturzsicherung für die Treppe und das Podest. Unsere Vermutung: Die Stühle stehen nicht zufällig dort und sorgen zumindest für eine empfundene Abgrenzung.
Der Handlauf auf der linken Seite ist denkbar ungünstig gestaltet. Eine normkonforme Ausführung fordert zwar eine Verlängerung des Handlauf mindestens 30 cm über das Ende der Treppe hinaus, jedoch waagerecht und nicht schräg. Diese Anordnung kann für Blinde besonders beim Hinabgehen verwirrend sein, da durch diese Handlaufführung der Eindruck vermittelt wird, dass die Treppe noch weitergeht.
Handläufe sollen nicht frei im Raum enden, sondern entweder zur Wand oder (senkrecht) nach unten geführt werden. Eine schräge Verlängerung bis auf den Fußboden, wie in diesem Beispiel, erzeugt dagegen eine unnötige Stolperfalle.
Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig eine korrekte Planung unter Beachtung der relevanten Vorschriften für die Sicherheit und Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude ist. Hier war wohl der Gestaltungswille stärker als die eigentliche Funktion.
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