Die Technische Regel für Arbeitsstätten „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten – ASR V3a.2„ hat einen neuen Anhang A1.5 für Fußböden. Dieser neue Anhang ergänzt die Anforderungen der ASR A1.5 “Fußböden".
Im Sinne der ASR A1.5 zählen zu den Fußböden nicht nur der gesamte Bodenaufbau inklusive Oberfläche, sondern auch aufliegende Elemente wie Matten, Roste, Rinnen oder Teppiche. Der neu eingeführte Anhang A1.5 beschreibt dazu ergänzende Anforderungen im Hinblick auf Beschäftigte mit Behinderungen.
Die wichtigsten Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten im Überblick:
- Die ergänzenden Anforderungen an barrierefreie Fußböden für Beschäftigte mit Behinderungen betreffen insbesondere die Wahrnehmbarkeit, Erkennbarkeit und sichere Nutzbarkeit. Der Anhang A1.5 fokussiert insbesondere auf Menschen, die Hilfsmittel wie z.B. einen Rollator, Rollstuhl oder eine Gehhilfe nutzen sowie Menschen mit Sehbehinderungen.
- Rutschgefahr: Fußböden müssen rutschhemmend sein. Die besondere Gefahr des Wegrutschens mit Hilfsmitteln ist zu berücksichtigen.
- Auflagen wie z.B. Matten oder Läufer sollen rutschfest verlegt werden, um eine sichere Nutzung zu gewährleisten.
- Bodenbeläge wie z.B. Teppich oder Sauberlaufzonen sollen eben und kurzflorig sein, um einen geringen Rollwiderstand sowie eine guter Rangierfähigkeit sicherzustellen.
- Ablaufrinnen in Verkehrswegen müssen so ausgeführt sein, dass sie auch mit Hilfsmitteln sicher befahr- und begehbar sind, d. h. ohne Kipp- oder Rutschgefahr überquert werden können.
- Gitterroste gelten als nutzbar, wenn sie keine Stolperstellen darstellen und so gestaltet sind, dass beispielsweise Gehstöcke, Langstöcke oder die Pfoten von Assistenzhunden nicht darin hängenbleiben können.
Ein Maschenweite von max. 10 mm in einer Richtung oder schräge Lamellen erschweren den Durchblick und erhöhen so das Sicherheitsgefühl für Menschen mit Höhenangst. - Kontrastreich und reflexionsarm: Zur besseren Orientierung und Nutzung für Beschäftige mit einer Sehbinderung sollen sich Fußböden von Wandflächen und Türen visuelle abheben und aus reflexionsarmen materialien bestehen.
