Im Planungsprozess vieler Bauvorhaben stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Arbeitsstätten barrierefrei sein müssen. Diese Frage lässt sich nicht direkt aus den Bauordnungen ableiten, da Arbeitsstätten dem Sozialrecht unterliegen. Die Arbeitsstättenverordnung regelt Mindestanforderungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz und wird durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert. Für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten gilt ASR V3a.2.
Gleichzeitig sind die meisten Arbeitsstätten zumindest in Teilbereichen öffentlich zugänglich, so dass zusätzliche Barrierefrei-Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht zu berücksichtigen sind. Obwohl beide Regelwerke Barrierefreiheit anstreben, führen im Detail unterschiedliche Anforderungen in der Praxis oft zu Unsicherheiten.
Wie Sie Arbeitsstätten von Beginn an richtig barrierefrei planen und wie Sie mit den verschiedenen Zuständigkeiten im Genehmigungsverfahren vorausschauend und sicher umgehen, erfahren Sie in neuen bfb-White Paper.
Aus dem Inhalt:
- Regelwerke im Zusammenspiel - Sozialrecht vs. Baurecht
- Anforderungen und Beteiligte im Überblick
- Exemplarische Abgrenzung der Bereiche innerhalb einer Arbeitsstätte
- Inklusive einer praktischen Übersicht aller Anhänge der ASR V3a.2!
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