Ein grünes Banner mit der Aufschrift "WohnraumanpassungsR Änderungen 2026" und "Brandenburg".
Quelle: RM Rudolf Müller Medien

Recht 2026-03-31T15:58:44.203Z Wohnraumanpassungsrichtlinie | Brandenburg

Brandenburg fördert die Barrierefreiheit im Bestand mit 12.000 € Zuschuss pro Wohnung. Bis zu 14.000 € pro wohnung gibt es für höhenüberwindende Hilfsmittel, also Rampen, Lifte oder Aufzüge.

Brandenburg hat in der Senatssitzung am 13. Februar 2026 die Neufassung der „Richtlinie zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhanenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR)“ beschlossen. Ziel dieser Förderung ist es, die Wohnsituation in vorhandenen Mietwohnungen und selbt genutzem Wohneigentum für Menschen mit Behinderungen zu verbessern, „um ihnen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen.“

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Übernahme von Kosten für bauliche Maßnahmen, die der nachträglichen Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung dienen. Dabei sind die Vorgaben der DIN 18040-2 zum Abbau bestehender Barrieren zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Gebäude barrierefrei zugänglich sind.

Förderfähig sind u.a. folgende Maßnahmen:

  • Verbreiterung von Türen, Entfernen von Türschwellen
  • Einbau automatischer Türöffner, Notruf- oder Gegensprechanlagen
  • bauliche Veränderungen in Küche und Bad zum Abbau von Barrieren
  • bedarfsgerechte Umrüstung von Bedien-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen
  • Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen
  • Anpassungsmaßnahmen an Fenstern und Türen vonErdgeschosswohnungen, einschließlich der Rollläden
  • Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln, insbesondere rollstuhlgerechter Senkrecht-/Schrägaufzüge und die Schaffung barrierefreier Zugänge durch Rampen

Fördergelder nutzen + Wohngebäude barrierefrei gestalten

Der „Atlas barrierefrei bauen“ zeigt wie’s geht und liefert Planungstipps, Lösungsvarianten sowie zahlreiche Beispiele für eine barrierefreie Gestaltung im Neubau und Bestand.

zuletzt editiert am 26. März 2026