Um allen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, müssen bei der Gestaltung der Umwelt ihre unterschiedlichen Fähigkeiten berücksichtigt werden. Stufen- und hindernisfreie ebene Wege mit rutschfestem Bodenbelag, niveaugleiche Einstiege in Busse und Bahnen, klar gegliederte überschaubare Räume sowie WC und Ruhebänke im öffentlichen Raum sind jeweils für bestimmte Behindertengruppen unverzichtbar, aber auch für die Übrigen hilfreich und angenehm.
Die Verschiedenheit der Menschen und ebenso der Behinderten hat auch zur Folge, dass manche Ansprüche im Widerspruch zueinander stehen. Dies gilt besonders für die Oberflächen von Wegen: Die meisten Menschen, besonders aber Nutzer von Rollstühlen und Rollatoren, wollen eine möglichst ebene und strukturfreie Oberfläche ohne Kanten und Stufen, während Blinde Strukturen und Kanten zur Orientierung benötigen. Am deutlichsten zeigt sich dieser Interessenkonflikt an den Bordsteinkanten.
Borde an Querungsstellen
Borde bilden die Grenze zwischen Gehweg und Fahrbahn. Sie sollen Fahrzeuge vom Gehweg fernhalten und Fußgängern das Ende des für sie sicheren Aufenthaltsbereiches signalisieren. Deshalb muss diese Grenze optisch und taktil wahrnehmbar sein. Zusätzlich haben Borde auch noch eine Funktion bei der Wasserführung in der Rinne. Hohe Borde erfüllen diese Aufgaben am besten. Allerdings müssen Borde auch überquert werden können. Dies sollte möglichst niveaugleich erfolgen, an Querungsstellen also möglichst auf Fahrbahnhöhe abgesenkt, an Haltestellen auf das Niveau des Fahrzeugbodens angehoben. Um diesen Konflikt zwischen den verschiedenen Anforderungen aufzulösen, wurden verschiedene Spezialborde entwickelt.
Rollborde

Die Steine sind zwischen 25 cm und 30 cm breit, die Oberseite ist etwas abgeschrägt und bildet eine kleine Rampe mit einer Höhendifferenz von 3 cm oder mehr. Die Oberfläche ist je nach Hersteller unterschiedlich strukturiert. Dieser Rollbord ist mit dem Rollstuhl oder dem Rollator leicht zu überwinden. Für die Absenkung des Gehwegs auf Fahrbahnniveau ist damit weniger Quergefälle im Gehweg erford
erlich, und die Wasserführung in der Rinne bleibt gegeben.
Auch wenn Rollborde selbst taktil ertastbare Strukturen haben, reichen sie allein als Gehweggrenze nicht aus, sondern müssen durch Bodenindikatoren ergänzt werden. Insbesondere abwärts, also Richtung Fahrbahn, ist es leicht möglich, dass ihre spezielle Struktur nicht bemerkt wird.
3-cm-Borde
DIN 18040-3 sowie DIN 32984 sehen an Querungsstellen nach wie vor die Möglichkeit vor, Borde mit der „Kompromisshöhe“ von 3 cm einzubauen. Nach den Erkenntnissen der BASt sollten diese Borde einen Kantenradius von 20 mm haben. Da sie von Blinden erkannt und von Rollstuhlfahrern gequert werden sollen, muss die Höhe der Borde präzise eingehalten werden. Das ist im Grunde nur möglich, wenn Bord und Rinne aus einem Formteil bestehen.
Autoren: Bernhard Kohaupt und Johannes Kohaupt