Paragraphen-Symbol und Titel Urteil zum barrierefreien Bauen
Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG

Urteile 2025-07-14T12:27:09.805Z Urteil #21 - Gaststättenerlaubnis trotz fehlendem Behinderten-WC?

Im vorliegenden Fall streitet ein Gaststättenbetreiber mit dem Bezirksamt um die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis. Bauaufsicht und Behindertenbeauftrage sind ebenfalls dabei – wenn auch nicht einer Meinung.

Der Kläger hatte 2013 die knapp 150 qm große Gaststätte übernommen und eine vorläufige Gaststättenerlaubnis erhalten. Die Gaststätte ist zwar barrierefrei zugänglich, die Toiletten befinden sich jedoch im Untergeschoss. Es besteht eine Baugenehmigung aus dem Jahr 1975.

Bei der Antragstellung wies das Bezirksamt darauf hin, dass nach der landesrechtlichen Gaststättenverordnung mindestens ein WC für mobilitätsbehinderte Gäste nutzbar sein müsse und forderte ihn auf, mitzuteilen, wie dies realisiert werden könnte.

Der Kläger verweist zunächst auf hohe Umbaukosten sowie - bei einem WC-Einbau zu Lasten der Schankfläche – unzumutbare Umsatzeinbußen und bittet darum, von der Bereitstellung einer barrierefreien Toilette entbunden zu werden. Zudem stehe die Berliner Gaststättenverordnung im Widerspruch zum Gaststättengesetzes, welchem als Bundesgesetz Vorrang zukomme. Zudem sei die Gaststätte seit ihrem Bestehen baulich nicht verändert worden.

Bestandsschutz trotz Konzessionswechsel?

Diskutiert wurde zunächst noch, ob das Problem durch eine separate Toilettenanlage auf einem benachbarten Parkplatz gelöst werden könne. Dies sollte der Kläger mit dem Bauaufsichtsamt und dem Schwerbehindertenbeauftragten klären.

Im Ergebnis erfuhr der Kläger vom Bauaufsichtsamt, dass seine Gaststätte baurechtlichen Bestandsschutz genieße und der Einbau einer behindertengerechten Toilette bei einem Konzessionswechsel weder von der Bauaufsicht noch vom Bezirksbehindertenbeauftragten gefordert werde.

Wenn Ämter streiten … Baurecht vs. Gaststättenrecht

Dennoch versagte das Bezirksamt die Gaststättenerlaubnis und drohte die Schließung und Versiegelung der Gaststätte an, falls der Betrieb ohne barrierefreies WC fortgesetzt werde. Der angeführte Bestandschutz sei lediglich ein baurechtliches Argument, hier sei jedoch nach Gaststättenrecht zu entscheiden. Zu Recht?

Bundesrecht schlägt Landesrecht

Nein, denn Bundesrecht schlägt Landesrecht. Die Vorgaben für Gaststätten sind bundeseinheitlich durch das GastG - Gaststättengesetz geregelt. Eine Verschärfung auf Landesebene darf nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin nur für Gaststätten vorgenommen werden, für die nach dem Jahr 2002 Baugenehmigungen erteilt wurden.

Zwar können die Länder über das Gaststättengesetz hinaus Mindestanforderungen bestimmen „mit dem Ziel der Herstellung von Barrierefreiheit“ (GastG § 4 Abs. 3). Berlin fordert hier u.a. ab 50 qm mind. eine barrierefreie Toilette für mobilitätsbehinderte Gäste.

Das Gaststättengesetz des Bundes gewährt den Betreibern für ältere Gaststätten vor 2002 jedoch einen Bestandschutz, solange sie nicht wesentlich umgebaut oder verändert werden (GastG § 4 Abs. 1 S Satz 1 Nr. 2a). Eine darüberhinausgehende Verschärfung auf Landesebene ist nicht zulässig.

Im Sinne der Barrierefreiheit mag dies eine wenig zufriedenstellenden Regelung sein. Andererseits ist dieser Bestandschutz für ältere Gaststätten im Hinblick auf entstehende wirtschaftliche Belastungen durchaus nachvollziehbar und gilt auch nur, soweit keine wesentlichen Umbauten oder Erweiterungen erfolgen.

Hier können Sie das Urteil des VG Berlin im Detail nachlesen »

Auszug aus dem Gaststättengesetz (GastG)

§ 4 Versagungsgründe

(1) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn […]

2a. die zum Betrieb des Gewerbes für Gäste bestimmten Räume von behinderten Menschen nicht barrierefrei genutzt werden können, soweit diese Räume in einem Gebäude liegen, für das nach dem 1. November 2002 eine Baugenehmigung für die erstmalige Errichtung, für einen wesentlichen Umbau oder eine wesentliche Erweiterung erteilt wurde oder das, für den Fall, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, nach dem 1. Mai 2002 fertig gestellt oder wesentlich umgebaut oder erweitert wurde, […]

zuletzt editiert am 24. Juli 2025