Barrierefreie Balkon- und Terrassentüren gehören heute in vielen Bauprojekten zum Standard. Neue und überarbeitete Regelwerke präzisieren die Anforderungen an Abdichtung, Entwässerung und Konstruktion. Für Fliesenleger ist entscheidend, welche Lösungen technisch sicher und normgerecht sind.
Barrierefreie Türanschlüsse zählen zu den technisch anspruchsvollsten Details im modernen Hochbau – weil sie Wasser schnell ableiten und auch einen sicheren Anschluss an die Abdichtung gewährleisten müssen. Zudem greifen mehrere Normen und Fachregeln ineinander, die sich immer wieder ändern. Für Planer und Handwerksbetriebe bedeutet das: Nur wer die wichtigsten Regelwerke kennt und aufeinander abstimmt, kann sichere und normgerechte Konstruktionen umsetzen.

Im Bereich der barrierefreien Übergänge sind unterschiedliche Regelungen relevant: DIN 18040 für barrierefreies Bauen, DIN 18531 für Abdichtungen, die Flachdachrichtlinie und das Merkblatt zu Belagkonstruktionen im Außenbereich. Gemeinsam definieren sie die Anforderungen an Abdichtungen, Entwässerung, Türanschlüsse und Belagkonstruktionen bei barrierefreien Übergängen oder reduzierten Schwellenhöhen. Doch welche praktischen Auswirkungen ergeben sich daraus für Planung und Ausführung?
Neue Norm DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“
Die Neufassung der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ wird derzeit überarbeitet. Ursprünglich war die Veröffentlichung für Ende 2025 vorgesehen, sie hat sich jedoch aufgrund der Harmonisierung mit der europäischen Norm DIN EN 17210 verzögert. Diese legt erstmals europaweit funktionale Anforderungen an Barrierefreiheit fest.
Die Grundstruktur der Norm DIN 18040 bleibt jedoch bestehen:
- Teil 1 – öffentlich zugängliche Gebäude
- Teil 2 – Wohnungen
- Teil 3 – öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Trotzdem sind Änderungen zu erwarten, die insbesondere Tür- und Fensteranschlüsse betreffen.
Der Begriff „schwellenlos“ soll künftig durch „niveaugleicher Übergang“ ersetzt werden. Ein solcher Übergang an Türen erlaubt einen maximalen Höhenversatz von vier Millimetern. Schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden. Wenn sie technisch unvermeidbar sind, sollen sie maximal einen Zentimeter hoch sein (bisher: zwei Zentimeter). Neu ist außerdem der Funktionsbegriff „Überrollbarkeit“: Türanschlüsse müssen so gestaltet sein, dass sie mit Rollstuhl oder Rollator problemlos überfahren werden können.
Auch bei Balkon- und Terrassentüren rücken niveaugleiche Übergänge stärker in den Fokus. Die Anforderungen an die Schwellenhöhe entsprechen denen bei Türen. Die Norm bleibt dabei beim Schutzzielprinzip: Sie definiert funktionale Anforderungen, lässt aber Spielraum bei der konstruktiven Umsetzung.
Neue Abdichtungsnorm DIN 18531
Die im August 2025 erschienene DIN 18531 legt weiterhin fest, dass Anschlüsse von Abdichtungen an aufgehende Bauteile im Regelfall 15 Zentimeter über Oberkante Belag geführt werden müssen. Diese Vorgabe gilt für Dachterrassen, Balkone, Loggien und Laubengänge. Wird die Höhe reduziert, gelten besondere Anforderungen. Bei Anschlusshöhen zwischen 15 und fünf Zentimetern muss eine geeignete Entwässerung vorgesehen werden, zum Beispiel mittels Drainrosten.
Noch anspruchsvoller sind Anschlüsse unter fünf Zentimetern bis hin zu vollständig barrierefreien Übergängen. In solchen Fällen verlangt die Norm eine objektbezogene Detailplanung. Das Ziel ist, auch bei sehr niedrigen Schwellen das Eindringen von Wasser zuverlässig zu verhindern. In der Praxis werden dafür häufig leistungsfähige Drainroste mit Drainagematten oder aufgestelzten Belagkonstruktionen kombiniert. Solche Systeme können auch große Wassermengen bei Starkregen sicher ableiten.
Neue Flachdachrichtlinie
Die im Januar 2026 veröffentlichte überarbeitete Flachdachrichtlinie bestätigt ebenfalls die grundlegenden Anforderungen an Tür- und Wandanschlüsse. Auch danach gilt weiterhin: Die Abdichtung sollte im Regelfall 15 Zentimeter über Oberkante Belag geführt werden. Wenn diese Höhe reduziert wird, muss es eine geeignete Entwässerung geben – meist über einen Drainrost vor der Tür. Der Abstand zwischen Rost und Türschwelle sollte mindestens einen bis maximal zwei Zentimeter betragen.

In bestimmten Situationen – etwa bei ausreichender Überdachung – erlaubt die Richtlinie auch Lösungen ohne Drainrost. In der Praxis sind solche Konstruktionen jedoch kritisch zu bewerten. Denn niemand kann garantieren, dass bauliche Maßnahmen wie Dachüberstände bei Starkregen oder Feuchtebelastungen durch Schnee tatsächlich ausreichen. Im Auslieferungsschreiben der neuen Flachdachrichtlinie wird außerdem klargestellt, dass barrierefreie Übergänge keine Sonderkonstruktion mehr sind, sondern ein Bestandteil des Regelwerks.

Der Abschnitt „Barrierefreie Anschlüsse“ ist in der neuen Flachdachrichtlinie besonders wichtig. In ihm werden erstmals detaillierte Konstruktionszeichnungen bereitgestellt. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass Drainageroste mit offenen Rostrahmen und höhenverstellbaren Füßen einen Öffnungsanteil der Rostauflagen von mindestens 50 Prozent aufweisen sollen und die Breite der Roste mindestens 15 Zentimeter betragen soll, ab Schneelastzone III sogar mindestens 20 Zentimeter. Die Richtlinie weist außerdem darauf hin, dass ein barrierefreier Übergang eine Aufbauhöhe von zehn Zentimetern haben sollte. Gerade im Bestand oder bei Sanierungen ist diese Höhe jedoch oft nicht vollständig realisierbar, sodass Sonderlösungen erforderlich sind.
Merkblatt „Außenbeläge“ wurde überarbeitet

Das Merkblatt des Fachverbands Fliesen und Naturstein wurde überarbeitet und neu gegliedert. Inhaltlich folgt die im Februar 2026 erschienene neue Ausgabe – analog der aktuellen Flachdachrichtlinie und der Abdichtungsnorm – dem Grundsatz, dass bei niedrigen und insbesondere bei barrierefreien Türanschlüssen zusätzliche planerische Maßnahmen zwingend vorzusehen sind. Ein wichtiger Hinweis des überarbeiteten Merkblatts ist auch die Berücksichtigung leistungsfähiger Entwässerungssysteme. Dazu gehört die Entwässerung der Drainroste über ausreichend dimensionierte Drainagematten.
Fazit
Die Anforderungen an Türanschlüsse im Außenbereich entwickeln sich kontinuierlich weiter – nicht zuletzt aufgrund neuer Normen und Richtlinien. Gleichzeitig wächst die Bedeutung barrierefreier Übergänge. Genau dafür bieten aufeinander abgestimmte Systemaufbauten erhebliche Vorteile. Barrierefreie Übergänge bestehen immer aus einer Vielzahl von Einzelkomponenten – Abdichtungen, Drainrosten, Drainagematten, Mörtelsystemen und weiteren bauchemischen Materialien. Entscheidend für die Funktionssicherheit ist neben den einzelnen Komponenten vor allem das exakte Zusammenspiel aller Systembauteile. Nur so lassen sich spätere Schäden zuverlässig vermeiden.

Dieser Artikel ist in der Ausgabe 4.2026 bei "F+P Fliesen und Platten" erschienen.