DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ definiert die zentralen Anforderungen für das barrierefreie Bauen in Deutschland. Teil 3 der Norm regelt dabei die Vorgaben für den „Öffentlichen Verkehrs- und Freiraum“ und definiert Nutzungsansprüche für einen barrierefreien Fußverkehr. Dazu gehören z.B. öffentlich Plätze und Stadträume, Verkehrsanlagen, Anlagen des ÖPNV, Querungsstellen, öffentliche Grünanlagen oder Spielplätze. Für Aus- und Umbauten ist DIN 18040-3 sinngemäß anwendbar.
Ab 2026 – Barrierefreiheit neu geregelt
Im Herbst 2026 werden alle Teile der DIN 18040 neu herausgegeben – die Anforderungen an den öffentlichen Freiraum damit teils grundlegend neu gefasst. Hintergrund dieser umfassenden Überarbeitung ist die nötige Anpassung an die europäische Barrierefrei-Norm DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt – Funktionale Anforderungen“.
Barrierefreien Freiraum bedarfsgerecht und sicher planen
Nadine Metlitzky erläutert die grundlegenden Vorgaben für die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum nach neuer DIN 18040-3. Die aktuellen Änderungen gegenüber der Vorgängerfassung werden dabei gezielt herausgearbeitet und deren Konsequenzen für die Planungspraxis aufgezeigt.
Das Seminar blickt auf die verschiedenen Nutzergruppen und Bedarfe, erklärt den Unterschied zwischen „allgemeinen“ und „besonderen“ Anforderungen sowie das Zusammenspiel zwischen Schutzzielen, technischen Lösungen und möglichen Alternativen. Die verschiedenen Nutzugsansprüche an einen barrierefreien Fußverkehr werden detailliert erklärt und mit passenden Beispielen für die jeweiligen Anwendungsbereiche veranschaulich. Darüber hinaus sensibilisiert die Referentin für typische Missverständnisse und hilft so, Fehlplanungen und Nachrüstungen sicher zu vermeiden.
An wen richtet sich das Seminar?
Das interaktive Live-Seminar richtet sich hauptsächlich an Architekten, Ingenieure, Fachplaner:innen, Landschaftsarchitekten, Freiraumplaner sowie Vertreter:innen von Behörden, Bauverwaltungen und Kommunen. Während des Seminars besteht Raum für individuelle Teilnehmerfragen und moderierte Diskussionen mit der Referentin.
Anerkannte Fortbildung + Abschlusszertifikat
Die Veranstaltung wird bei der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW zur Anerkennung angefragt. Nach Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat, mit dem Sie Ihre Teilnahme an der Fortbildung belegen können. [Hinweis für Teilnehmende aus anderen Bundesländern: Die einzelnen Kammern erkennen die Fortbildungspunkte/-stunden, insbesondere bei Onlineformaten, in der Regel untereinander an.]
