DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ definiert die zentralen Anforderungen für das barrierefreie Bauen in Deutschland. Teil 2 „Wohnungen“ der Norm regelt dabei die Vorgaben für Wohngebäude und unterscheidet dabei zwei verschiedene Standards: Barrierefrei (B-Standard) sowie barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar (R-Standard). Für das Bauen im Bestand ist DIN 18040-2 sinngemäß anwendbar.
Ab 2026 – Barriereheut neu geregelt
Im Herbst 2026 werden alle Teile der DIN 18040 neu herausgegeben – die Anforderungen an das barrierefreie Wohnen damit teils grundlegend neu gefasst. Hintergrund dieser umfassenden Überarbeitung ist die nötige Anpassung an die europäische Barrierefrei-Norm DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt – Funktionale Anforderungen“.
Barrierefreies Wohnen bedarfsgerecht und sicher planen
Nadine Metlitzky erläutert die grundlegenden Vorgaben für die Barrierefreiheit von Wohnungen nach neuer DIN 18040-2. Die aktuellen Änderungen gegenüber der Vorgängerfassung werden dabei gezielt herausgearbeitet und deren Konsequenzen für die Planungspraxis aufgezeigt.
Das Seminar blickt auf die verschiedenen Nutzergruppen und Bedarfe, erklärt das Zusammenspiel zwischen Schutzzielen und Lösungen und zeigt dabei auch alternative Möglichkeiten auf. Die Norm-Anforderungen an die verschiedenen Bauteile und Räume innerhalb von Wohngebäuden sowie die dazugehörigen Außenanlagen werden detailliert erklärt und mit passenden Beispielen veranschaulich. Darüber hinaus sensibilisiert die Referentin für typische Missverständnisse und hilft so, Fehlplanungen und Nachrüstungen sicher zu vermeiden.
An wen richtet sich das Seminar?
Das interaktive Live-Seminar richtet sich hauptsächlich an Architekten, Ingenieure, Fachplaner:innen sowie Vertreter:innen von Wohnungwirtschaft, Behörden, Bauverwaltungen und Kommunen. Während des Seminars besteht Raum für individuelle Teilnehmerfragen und moderierte Diskussionen mit der Referentin.
Anerkannte Fortbildung + Abschlusszertifikat
Die Veranstaltung wird bei der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW zur Anerkennung angefragt. Nach Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat, mit dem Sie Ihre Teilnahme an der Fortbildung belegen können. [Hinweis für Teilnehmende aus anderen Bundesländern: Die einzelnen Kammern erkennen die Fortbildungspunkte/-stunden, insbesondere bei Onlineformaten, in der Regel untereinander an.]
