DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ definiert die zentralen Anforderungen für das barrierefreie Bauen in Deutschland. Teil 1 „Öffentlich zugängliche Gebäude“ der Norm regelt dabei die Vorgaben für Nicht-Wohngebäude sowie deren Außenanlagen. Dazu gehören z.B. Einrichtungen der Kultur-, des Bildungs-, Erziehungs- und Gesundheitswesens, Sport- und Freizeitstätten, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen. Für Arbeitsstätten sowie Umbauten oder Modernisierungen im Bestand ist DIN 18040-1 sinngemäß anwendbar.
Ab 2026 – Barrierefreiheit neu geregelt
Im Herbst 2026 werden alle Teile der DIN 18040 neu herausgegeben – die Anforderungen damit teils grundlegend neu gefasst. Hintergrund dieser umfassenden Überarbeitung ist die nötige Anpassung an die europäische Barrierefrei-Norm DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt – Funktionale Anforderungen“.
Barrierefreiheit bedarfsgerecht und sicher planen
Nadine Metlitzky erläutert die grundlegenden Vorgaben für die Barrierefreiheit von öffentlich Gebäuden nach neuer DIN 18040-1. Die aktuellen Änderungen gegenüber der Vorgängerfassung werden dabei gezielt herausgearbeitet und deren Konsequenzen für die Planungspraxis aufgezeigt.
Das Seminar blickt auf die verschiedenen Nutzergruppen und Bedarfe, erklärt das Zusammenspiel zwischen Schutzzielen und Lösungen und zeigt dabei auch alternative Möglichkeiten auf. Die Norm-Anforderungen an Bauteile, Räume und Nutzungen werden detailliert erklärt und mit passenden Beispielen veranschaulich. Darüber hinaus sensibilisiert die Referentin für typische Missverständnisse und hilft so, Fehlplanungen und Nachrüstungen sicher zu vermeiden.
An wen richtet sich das Seminar?
Das interaktive Live-Seminar richtet sich hauptsächlich an Architekten, Ingenieure, Fachplaner:innen sowie Vertreter:innen von Behörden, Bauverwaltungen und Kommunen. Während des Seminars besteht Raum für individuelle Teilnehmerfragen und moderierte Diskussionen mit der Referentin.
Anerkannte Fortbildung + Zertifikat
Die Veranstaltung wird bei der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW zur Anerkennung angefragt. Nach Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat, mit dem Sie Ihre Teilnahme an der Fortbildung belegen können. [Hinweis für Teilnehmende aus anderen Bundesländern: Die einzelnen Kammern erkennen die Fortbildungspunkte/-stunden, insbesondere bei Onlineformaten, in der Regel untereinander an.]
