
Nullschwellen sind in Zeiten von demografischem Wandel und Inklusion unverzichtbar geworden. Der Arbeitsschutz definiert bereits 4 mm als Stolpergefahr (ASR A1.5/1,2) und in der Pflege gilt es jede Sturzgefahr durch Kanten und Ecken im Fußboden zu vermeiden. Magnet-Doppeldichtungen ermöglichen eine schwellenfreie Ausführung für Hauseingänge sowie Terrassen- und Balkonzugänge und bieten durch einen hohen Vorfertigungsgrad und vereinfachte Montage viele Vorteile. Nullschwellen mit Magnet-Doppeldichtungen entsprechen dabei dem geforderten Universal Design des Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Bundesgesetzblatt 2008) und ermöglichen einen fließenden Übergang zwischen Innen und Außen. Störende Türschwellen zwischen 1-2 cm oder gar 5-15 cm werden dadurch überflüssig.
Industrielle Vorfertigung als sichere Maßnahme
Eine werkseitige Vorfertigung bei Nullschwellen und bei den Bauwerksabdichtungen bietet wesentlich mehr Sicherheit. Die Fachautoren Wilmes und Zöller fordern dies bereits 2011 in einem Beitrag in der db Deutschen Bauzeitung: „Das Risiko von Fehlstellen ließe sich deutlich senken, wenn die Schwellenprofile sowie die aufgehenden Blendrahmen bis auf die jeweils erforderliche Höhe mit Bahnenstreifen werkseitig vorgefertigt wären.“ Die Experten sehen in der Barrierefreiheit eine zunehmende Bedeutung und fordern von Herstellern im Bereich Türen sich der industriellen Vorfertigung insbesondere von Abdichtungsanschlüssen anzunehmen.
Hohe Schlagregendichtheit

Bereits vor über 15 Jahren erreichten Magnet-Doppeldichtungen eine Schlagregendichtheit der Klasse 9 A (nach DIN EN 12208). Heute meistern sie schon Extraklassen bis zu E 1200. Diese hohen Klassifizierungen können mit folgender Leistungsbeschreibung übersetzt werden: Hielten diese schwellenfreien Türdichtungen bisher orkanartige Stürme bei Windstärke 11 stand, gibt es jetzt die ersten Magnet-Doppeldichtungen, die bei Orkan und Windstärke 12 und höher kein Wasser ins Gebäude lassen und das ohne eine hinderliche Anschlagsschwelle. Das A in der Klassifizierung steht dabei für eine ungeschützte Lage im Gebäude, also z.B. ohne Vordach, Mauervorsprünge oder Dachüberstände. Langzeiterprobungen zeigen, dass selbst bei höchsten Wasserbelastungen, wie z.B. im Hochgebirge oder an der Ostsee, die Magnet-Doppeldichtung, auch im Winter, nachhaltige Dichtheit aufweist – selbst bei herausfordernden Stulptürkonstruktionen und ohne zusätzlichen Schutz durch Vordächer.
Kompensation zusätzlicher Maßnahmen

Vorkonfektionierte Nullschwellen mit Magnet-Doppeldichtungen und unterseitigen Wassersammelkammern stellen komplette Bauelemente dar, die kostenintensive zusätzliche Maßnahmen ersetzen können. Dies beweist die Technologie nicht nur durch die A-Klassifizierung (nach DIN EN 12208), sondern auch bei den ansonsten geforderten, direkt anschließenden Rinnen zur Entwässerung. Wasser, das bis zu den Magnetdichtungen vordringt, wird direkt unterhalb der Magnet-Profile nach unten in Wassersammelkammern geleitet und von dort durch die Entwässerungsstutzen nach außen geführt. Dadurch kann das Nullschwellenelement eine Rinne ersetzen. Auch laut dem „Leitfaden Barrierefreies Bauen“ des BMUB können „doppelte, entwässerte Magnet-Dichtungen“ zusätzliche Maßnahmen kompensieren (Leitfaden Barrierefreies Bauen, 2016, S. 130)
Mehr Sicherheit durch werkseitig angebrachte Andichtungen
Noch mehr Systemdichtheit kann mit den industriell vorgefertigten Andichtungen der Magnet-Doppeldichtungen erreicht werden. Diese werden vom Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik (AIBAU) aufgrund der detaillierten werkseitigen Vorkonfektionierung zwischen Nullschwelle und Laibung empfohlen. Horizontal werden die Abdichtungsbahnen bis OK FFB hochgeführt und werkseitig mit dem Nullschwellenelement verbunden. Vertikal sorgt eine Kunststoff-Halteplatte für eine sichere vorkonfektionierte Abdichtung mit drei Funktionen:
- Verbindung des fertigen Nullschwellenelements mit dem Blendrahmen
- Abdichtung gegen seitlichen Wasseraustritt aus der Wassersammelkammer der Magnet-Doppeldichtung in die Wandlaibung
- werkseitig sichere Verbindung der vertikalen PVC-Dichtungsbahn mit 150 mm Höhe (gemäß DIN 18195), um einen sicheren Abdichtungsübergang zwischen Türrahmen und der Mauerlaibung zu ermöglichen
Die horizontalen und vertikalen Dichtungsbahnen müssen auf der Baustelle nur noch zusammengeschweißt werden. Der Fehlerfaktor Mensch auf der Baustelle ist damit an dieser diffizilen Stelle maximal eingegrenzt.
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Schwellenlose Erschließung als Standard
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg stellte im Rundschreiben zur Einführung der neuen Liste der Technischen Baubestimmungen bereits Ende 2014 klar: „Die weit verbreitete Annahme 2 cm hohe Schwellen wären zulässig, traf schon bisher nicht zu. Beim Nachweis … der technischen Unabdingbarkeit sind regelmäßig alle am Markt verfügbaren Produkte zu erwägen. In Fällen, in denen die technische Erforderlichkeit einer Schwelle nur behauptet und nicht substantiell begründet wird … , liegen selbstverständlich keine Ausnahmen im Sinne der genannten technischen Regeln vor und es ist auf Herstellung einer schwellenlosen Erschließung zu dringen.“

Autorin: Ulrike Jocham, Dipl.-Ing. in Architektur, Heilerziehungspflegerin und interdisziplinäre Vermittlerin
Quellen/Literatur:
- Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik, Wilmes, Klaus; Abel, Ruth: Schadensfreie niveaugleiche Türschwellen, Aachen, 2010
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Leitfaden Barrierefreies Bauen – Hinweise zum inklusiven Planen von Baumaßnahmen des Bundes, Berlin, Februar 2016
- Wilmes, Klaus; Zöller, Matthias: Schwellenlos, Fachartikel in der db Deutsche Bauzeitung, Leinfelden-Echterdingen 07.2011
- Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Einführung der neuen Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB), Stuttgart 16.12.2014
- ASTA, Ausschuss für Arbeitsstätten. Technische Regeln für Arbeitsstätten: ASR A1.5/1,2: Fußböden. Ausgabe: Februar 2013. (Datum des Zugriffs: 07.11.16)
- Bundesgesetzblatt 2008, Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Datum des Zugriffs: 07.11.16