Hintergrundbild Bauplan und im Vordergrund Landeswappen Saarland
Quelle: Tima Miroshnichenko (Pexels)

Technische Baubestimmungen 2020-03-12T10:41:10Z Bautechnisch eingeführt in Saarland

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) Erlass des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport zur Änderung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) vom 12. April 2023

Das Saarland nimmt in der neuen Fassung der Verwaltungsvorschrift weiterhin Bezug auf die aktuelle Musterfassung  und veröffentlicht, bis auf eine Anlage mit landesspezifischen Änderungen, kein eigenständiges Dokument. Die landesspezifischen Regelungen betreffen die Anlage A 4.2/2 zur DIN 18040-1 und die Anlage A 4.2/3 zur DIN 18040-2.

Für Saarland gelten folgende Änderungen und Anpassungen gegenüber der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB):

Anlage A 4.2/2 zur DIN 18040-1

Die Einführung bezieht sich auf die baulichen Anlagen oder die Teile baulicher Anlagen, die nach § 50 Absatz 2 und 3 LBO barrierefrei sein müssen.

Anlage A 4.2/3 zur DIN 18040-2

Die Einführung bezieht sich auf:

  • Wohnungen nach § 50 Absatz 1 LBO
  • Wohnungen und Aufzüge, soweit sie nach § 39 Absatz 4 Satz 3 LBOstufenloserreichbar sein müssen
  • Stellplätze, soweit sie nach § 47 Absatz 5 Satz 3 LBObarrierefrei sein müssen

Es wird im Rahmen der Änderung von Satz 1 darauf hingewiesen, dass der Bezug auf Beherbergungsstätten nicht anzuwenden ist.

Die Abschnitte 4.3.6 und 4.4 sind von der Einführung ausgenommen. Die Anforderungen mit derKennzeichnung „R“ gelten für Wohnungen nach § 50 Absatz 1 Satz 4 Landesbauordnung.

In Satz 2 sind Nummer 4 und 5 nicht zu beachten.

Länderspezifische Arbeitshilfen zur DIN 18040 + VV TB

Quelle: RM Rudolf Müller Medien

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zuletzt editiert am 18. Januar 2024
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