
Auf verschlungenen Pfaden ganz nach oben: Eine neue Rampe verbindet den botanischen Garten direkt mit der Caféterrasse der Flora und überwindet dabei einen Höhenunterschied von 2,50 m. Die Rampenanlage besteht zunächst aus einem flach ansteigenden Weg, an den sich die eigentliche Rampe anschließt. Als Stahlkonstruktion mit Zwischenpodesten überbrückt sie den weiteren Höhenunterschied bis zu einem Steg, der über denTiefhof der Anlieferung hinweg verläuft und auf der Terrasse endet. Die Rampe besteht aus drei brückenartigen Elementen, die zwischen vier Podesten angebracht sind. Die Podeste gründen auf Rundstützen aus Stahl. Die einzelnen Teile – also Stützen, Träger, Steifen, Bodenbleche etc. – wurden weitestgehend vorgefertigt zur Baustelle geliefert, um dort vor Ort montiert zu werden. Die geschwungene Form der Rampe umkurvt geschickt den vorhandenen Baumbestand, so dass nur ein Baum gefällt werden musste.

Breite Wege ermöglichen Begegnungen auf ganzer Strecke
Alle Wege und Rampen sind durchgehend in einer lichten Breite von großzügigen 1,80 m ausgeführt. Dies ermöglicht die Begegnung von Rollstuhlfahrern gemäß der DIN 18040-1, ohne dass die bei geringerer Breite erforderlichen Begegnungsflächen einzuplanen sind. Lediglich im Bereich des Steges vom letzten Podest zur Terrasse verjüngt sich auf einer Länge von 5 m die Breite auf 150 cm. Auf diese Weise wird der Anschluss an das ebenso breite Bestandsgeländer der Flora-Terrasse ermöglicht.

Sanfter Anstieg
Die Wegeflächen im Gelände weisen durchweg eine Neigung von unter 3 % auf. Damit wird die nach DIN 18040-1 für Gehwege geforderte Barrierefreiheit gewährleistet. Eine Ausbildung als Rampe im Sinne der DIN 18040-1 mit Handlauf, Radabweiser etc. ist nicht erforderlich. Die entlang der wassergebundenen Wegefläche angeordneten Rabattensteine werden mit einer Überhöhung von mehr als 3 cm eingebaut. Die dadurch entstehende Kante kann als zusätzliche Orientierungshilfe für sehbehinderte Menschen dienen. Die Stahlkonstruktion ist gemäß der DIN 18040-1 ausgeführt. Die Länge der Lauflinien auf den mit 6 % geneigten Abschnitten beträgt jeweils 6 m von Zwischenpodest zu Zwischenpodest. Die Wegefläche ist ohne Querneigung ausgeführt, das Geländer der Rampe wird mit einem Handlauf in etwa 85 cm Höhe und einem Radabweiser ausgestattet. Die Beschichtung der Bodenbleche mit Flüssigkunststoff mit Einstreuungen schafft eine rutschfeste Oberfläche entsprechend den Anforderungen (R12 gem. BGR 181). Voraussetzung für diese gelungene Lösung im Spannungsfeld zwischen Denkmalschutz und Barrierefreiheit war eine frühzeitige Abstimmung zwischen Planern, Bauherren und Ämtern.
Planung + Ausführung |
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Architekt | Egger Kolb Freie Architekten PartGmbB |
Stahlbau | Frenken & Erdweg GmbH |
Garten- und Landschaftsbau | Jüngling GaLa-Bau GmbH |
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