Wohnen 2026-06-11T08:25:34.888Z Neubau von altersgerechten Wohnungen

Die meisten Menschen möchten selbstständig in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus leben – auch im Alter und mit Mobilitätseinschränkungen. Zusätzlich treibt der demografische Wandel die Relevanz von barrierefrei bzw. altersgerecht gestaltetem Wohnraum weiter an. Zur tatsächlichen Anzahl entsprechender Wohnungen liegen allerdings nur wenig belastbare Informationen vor. Zudem ist weder der Begriff „altersgerecht“ im baulichen Sinne noch die Zielgruppe für altersgerechten Wohnraum einheitlich definiert.

Das Forschungsprojekt „Neubau von altersgerechten Wohnungen – quantitativer und qualitativer Beitrag zur Versorgungssituation“ analysiert das aktuelle Neubauangebot sowie das zukünftige Nachfragepotenzial und legt dabei den Fokus auf die bauliche Gestaltung. Der Ergebnisbericht unterscheidet drei Wohnungskategorien und orientiert sich dabei an den Barrierefreiheitsmerkmalen, die erstmals im Mikrozensus-Zusatzprogramm „Wohnen in Deutschland“ 2018 und 2022 abgefragt wurden.

Tabelle mit Merkmalen für altersgerechte Wohnungen aus dem Mikrozensus 2018 und 2022, die verschiedene Barrierefreiheitskategorien darstellen.
Quelle: Tabelle aus BBSR-Online-Publikation "Neubau von altersgerechten Wohnungen – Quantitativer und qualitativer Beitrag zur Versorgungssituation“

Barrierefreiheit im Neubau

Nach Aussage der Studie erfüllt etwa die Hälfte der neu errichteten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zumindest grundlegende Anforderungen an die Barrierefreiheit. Basierend auf den Ergebnissen des Mikrozensus verfügen diese Wohnungen mit „mittleren Barrierefreiheitsmerkmalen“ über einen schwellenlosen Zugang zur Wohnung, eine bodengleiche Dusche und es gibt keine Schwellen in der Wohnung.

Altersgerechte Ausstattung mit hoher Relevanz für Wohnungsunternehmen

Im Rahmen des Projekts wurden darüber hinaus auch Unternehmensbefragung durchgeführt. Diese zeigen, dass altersgerechter Neubau für etwa 70 % der Wohnungsunternehmen eine hohe Relevanz hat. Viele bauen nach eigener Aussage bereits einen höheren Anteil barrierefreie Wohnungen als nach Landesbauordnung gefordert.

Ein Balkendiagramm, das verschiedene Merkmale der Barrierefreiheit in Wohnungen darstellt, wie z.B. schwellenlose Zugänge und breite Türen.
Kriterien der befragten Unternehmen für altersgerechten Neubau: „Wenn Sie in den letzten rund 5 Jahren altersgerechte Wohnungen neu gebaut haben, wie definieren Sie altersgerecht in der Regel?“ (Quelle: BBSR Bonn [2026], Empirica/Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (www.bbsr.bund.de))

Neben den aktuell ohnehin schwierigen Rahmenbedingungen für den Neubau insgesamt, bestehen Herausforderungen insbesondere in den zusätzlichen Kosten durch höhere technische Anforderungen (z. B. Aufzüge in kleinen Mehrfamilienhäusern, schwellenlose Balkone, höherer Flächenbedarf in Verkehrsflächen sowie pro Wohnung), regulatorische Anforderungen und unflexible Förderbedingungen. Hier könnten nach Ansicht der Verfasser Maßnahmen zur Flexibilisierung dazu beitragen, den altersgerechten bzw. barrierefreien Wohnungsneubau zu stärken und der Versorgungslücke entgegenzuwirken.

Definition der Wohnungskategorien im Forschungsprojekt:

  • Wohnungen der Kategorie 0
    „Der Zugang zur Wohnung ist stufen- und schwellen los möglich, die Hauseingangstür (mind. 0,90 cm) und die Flure im Gebäude haben eine ausreichende Durchgangsbreite (mind. 1,20 cm). Barrierefreiheitsmerkmale innerhalb der Wohnungen bleiben unberücksichtigt.“
  • Wohnungen der Kategorie I
    „Wohnungen der Kategorie I beziehungsweise mit mittleren Barrierefreiheitsmerkmalen, bei denen folgende Gebäudemerkmale (a) und Wohnungsmerkmale (b) zutreffen (vgl.: Tabelle 10 auf Seite 39).
    a) Gebäude: Der Zugang zur Wohnung ist stufen- und schwellenlos möglich.
    b) Wohnung: Es existieren keine Schwellen oder Bodenunebenheiten, die höher als 2 cm sind (auch nicht beim Zugang zu Balkon, Terrasse o. Ä.), alle Räume sind stufenlos erreichbar und die Dusche ist ebenerdig.“
  • Kategorie II
    „Wohnungen der Kategorie II beziehungsweise mit besonderen Barrierefreiheitsmerkmalen sind Wohnungen, bei denen folgende Gebäudemerkmale (a) und Wohnungsmerkmale (b) zutreffen (vgl.: Tabelle 10).
    a) Gebäude: Der Zugang zur Wohnung ist stufen- und schwellenlos möglich, die Hausein gangstür hat eine ausreichende Durchgangsbreite, die Flure innerhalb des Gebäudes haben eine ausreichende Durchgangsbreite.
    b) Wohnung: Es existieren keine Schwellen oder Bodenunebenheiten, die höher als 2 cm sind (auch nicht beim Zugang zu Balkon, Terrasse o. Ä. ), alle Räume sind stufenlos erreich bar, die Wohnungstür hat eine ausreichende Durchgangsbreite, alle Raumtüren haben eine ausreichende Durchgangsbreite und die Flure sind ausreichend breit. Der Bewegungsraum in der Küche, im Bad bzw. Sanitärbereich ist ausreichend und die Dusche ist ebenerdig.“

Das Projekt wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) durchgeführt. Über diesen Link gelangen Sie zur vollständigen Publikation „Neubau von altersgerechten Wohnungen – Quantitativer und qualitativer Beitrag zur Versorgungssituation“ »»

zuletzt editiert am 11. Juni 2026
Newsletter