Welche Forderungen sind verbindlich? Was hat nur empfehlenden Charakter?
In DIN-Normen und Rechtstexten, aber auch in eigenen Gutachten, Konzepten oder Stellungnahmen sind eindeutige Formulierungen Pflicht, um ungewollten Interpretationsspielraum zu vermeiden und zwingende Muss-Anforderungen von Empfehlungen oder Alternativvorschlägen unmissverständlich abzugrenzen.
Wann ist welche Formulierung angebracht?
Die eindeutige Verwendung der Verbformen „muss“, „sollte“, „kann“ und „darf“ in Normungstexten ist – natürlich – in einer eigenen DIN-Norm geregelt. DIN 820‑2:2020-03 „Normungsarbeit – Teil 2: Gestaltung von Dokumenten“ legt dazu eine Rangfolge der Verbformen fest und definiert deren Verbindlichkeit. Die folgende Tabelle aus dem „Atlas barrierefrei bauen“ fasst die Vorgaben aus Abschnitt 7 „Verbformen zur Formulierung von Festlegungen“ der aktuellen DIN 820-2 übersichtlich zusammen und zeigt typische Formulierungen und ihre Bedeutung.
Über die eigentliche Arbeit mit bzw. das Verständnis von DIN-Normen hinaus liefert diese Tabelle Architekten, Planern, Konzepterstellenden und Behindertenbeauftragten eine hilfreiche Orientierung, damit es in eigenen Konzepten, Gutachten oder Stellungnahmen nicht zu Missverständissen oder Unsicherheiten kommt. Mehr zum Thema im „Atlas barrierefrei bauen“.
Festlegung | Bedeutung | Verbform | Formulierungsvarianten |
Verbindliche Anforderung | Die verbindliche Einhaltung ist notwendig; Abweichungen sind nicht erlaubt. | muss |
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darf nicht |
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Zulässigkeit | Zustimmung für eine bestimmte Ausführungsart | darf |
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braucht nicht |
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Empfehlung | Hinweis zu verschiedenen Möglichkeiten, die andere Ausführungen jedoch nicht ausschließen | sollte |
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sollte nicht |
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Möglichkeit | Hinweise zur Ausführung | kann |
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kann nicht |
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Tabelle: Bedeutung von „kann“, „muss“ und „sollte“ nach DIN 820‑2:2020-03 (Quelle: Atlas barrierefrei bauen) |