Aktualisierte Fördergelder für generationengerechte und barrierefreie Mietwohnungen, insbesondere für Aufzüge und Erschließung!
Das Land Brandenburg hat am 12. Februar 2026 die Richtlnie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (Mietwohnungsbauförderrichtlinie) aktualisiert.
Ziel der Förderung ist es, Wohnraum zu modernisieren, instand zu setzen und an generationengerechte Wohnbedürfnisse anzupassen. Dabei sollen insbesondere die Zielgruppen der Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Studierenden und Auszubildenden sowie der Personen in sozialen Notlagen, wie zum Beispiel Wohnungslose und geflüchtete Menschen, zu berücksichtigen.
Gefördert werden u. a.:
- Generationengerechte Anpassungen von Mietwohnungen durch Modernisierung und Instandsetzung – 500 €/qm Wohnfläche als Zuschuss + max. 2.000 €/qm Wohnfläche als Darlehen.
- Aufzüge: nachträglicher Ein-/Anbau von Aufzügen einschließlich barrierefreier Zugänge zu den Gebäuden und Wohnungen – Darlehen: max. 20.000 € pro erschlossene Wohnung + Zuschuss 5.000 € pro erschlossene Wohnung.
Werden durch den neuen Aufzug das gesamte Gebäude inkl. aller Wohnungen barrierefrei erschlossen, gibt es 15.000 € als Darlehen und einen Zuschuss von je 10.000 € pro Wohnung.
Mehr Informationen auf der Website der Investitionsband des Landes Brandenburg »
