Leistungsbild Brandschutz | AHO-Heft 17

Das AHO-Heft Nr. 17 „Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“ ist im Dezember 2022 neu erschienen (Foto: Feuertrutz).

Das AHO-Heft Nr. 17 „Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“ (früher: Leistungen für Brandschutz) wurde neu herausgegeben. Obwohl vollständig überarbeitet, sind darin zum Brandschutz für Menschen mit Behinderung wie bisher nur wenig konkrete Ansatzpunkte zu finden.
Aus der Sicht der Preisrechts ist die strikte Trennung der Leistungen für Brandschutz und Barrierefreiheit pausibel. Gibt es doch mit dem AHO-Heft 40 seit 2021 für die Planung der Barrierefreiheit ein eigenes Leistungsbild. In der Praxis gibt es jedoch viele Fragen rund um die Schnittstellen des „barrierefreien Brandschutzes“ – und eine frühzeitige Zusammenarbeit beider Fachdisziplinen enorm wichtig.

Barrierefreies Bauen nicht Bestandteil der Leistungen für Brandschutz

In den Erläuterungen – wie auch im geänderten Titel des AHO-Heft 17 – wird klatgestellt, dass es „nur“ um bauordnungsrechtliche Vorschriften geht und dass ggf. verwandte Planungsbereiche wie z.B. barrierefreies Bauen nicht Gegenstand des Leistungsbildes Brandschutz sind.

Neu ist das Kapitel 5.5 „Evakuierungskonzepte“ im ebenfalls neuen Abschnitt 5 „Außergewöhnliche Leistungen in der Brandschutzplanung“. Dort wird darauf hingewiesen, dass besondere Evakuierungskonzepte „in Gebäuden mit besonders großen Personenzahlen oder Personen mit eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit … – als Schnittstelle zur Planung der Barrierefreiheit gemäß AHO-Heft 40“ – erforderlich sein können. Teilweise werden solche Konzepte auch baurechtlich (z.B. § 42 SBauVO NRW) oder als Auflage im Rahmen der Baugenehmigungen gefordert.

Tipp: Mehr zum Leistungsbild nach AHO-Heft 40 „Planung der Barrierefreiheit – Erstellung von Barrierefrei-Konzepten“ erfahren Sie hier >>

Evakuierungskonzepte, Personen mit eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit und Betreiberverantwortung

Das Leistungsbild Brandschutz weist darauf hin, dass zur Planung der Evakuierungsmaßnahmen genaue Kenntnisse der konkreten Gebäudenutzung bzw. der Nutzenden sowie den betrieblichen Abläufen nötig sind, die jedoch zum Zeitpunkt des Bauantrages oft noch nicht feststehen, „sondern erst mit Kenntnis der exakten Nutzung und Nutzer erarbeitet werden.“  Es empfiehlt daher, dass solche Konzepte maßgeblich von den Betreibern erarbeitet werden sollten, da diese für die Evakuierung verantwortlich sind.

Weiter heißt es: „Gleichwohl kann die Mitwirkung und Unterstützung durch den Ersteller des Brandschutzkonzeptes hilfreich sein, da dieser die Kenntnisse der baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen einbringen kann und in der Regel zumeist auch um eine baurechtliche Einordnung weiß. Zudem stehen diesem häufig auch Erfahrungen aus ähnlichen Fragestellungen oder Lösungen aus Referenzobjekten zur Verfügung.“ 

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine anspruchsvolle Planungsaufgabe handelt und die Kriterien und Maßnahmen zur Erreichung des Schutzziels, nämlich „den maßgebenden Personenkreis in angemessener Zeit aus dem gefahrdrohenden Bereich zu entfernen“ nur einzelfallbezogen erarbeitet und festgelegt werden können.

Planung von Evakuierungskonzepten keine Regelleistung

Zur Regelleistung nach AHO-Leistungsbild Brandschutz gehört es daher festzustellen, ob ein Evakuierungskonzept erforderlich ist und wann es sinnvollerweise vorgelegt werden kann. Das Einbinden eines vorgelegten Evakuierungskonzeptes in die Brandschutzplanung ist eine optionale Leistung. Das Erstellen eines solches Evakuierungskonzeptes selbst ist eine außergewöhnliche Leistung, dessen Honorierung nur aufwandsbezogen erfolgen kann.
In der tabellarischen Aufzählung der Leistungen im Abschnitt 1.4  findet sich entsprechend das „Feststellen des Bedarfs und Zielstellung eines Evakuierungskonzeptes für spezielle Fragestellungen“ (früher: Erarbeiten eines Evakuierungskonzeptes für spezielle Fragestellungen) als optionale Leistung der Vorplanung (LPH 2), das „Beraten bei der Festlegung von Szenarien für Evakuierungskonzepte“ in der Entwurfsplanung (LPH 3).

Der Themen- und Leistungskatalog im Kapitel 6 konkretisiert die Inhalte von Brandschutzkonzepten. Unter Pkt. 5.1 wird dort wie bisher in Bezug auf Flucht- und Rettungswege kurz aufgeführt:

  • Grundsystem der Flucht- und Rettungswege
  • Nachweise des 1. und 2. Rettungsweges für jede Nutzungseinheit
  • ggf. Maßnahmen für besondere Personenkreise (u.a. Behinderte)

Fazit: Schnittstellenplanung für barrierefreien Brandschutz unerlässlich

Damit ein „barrierefreier Brandschutz“ bzw. die (Selbst-)Rettung von Menschen mit Behinderungen gelingen kann, müssen bauliche oder technische Maßnahmen (z.B. zum möglichen Weiterbetrieb von Aufzügen) und spätere betrieblich-organisatorische Maßnahmen sinnvoll ineinandergreifen. Insofern ist eine frühzeitige Abstimmung zwischen Architekten sowie Brandschutz- und Barrierefrei-Fachplanern unerlässlich, damit nicht – oft auch unbeabsichtigt – bauliche Fakten geschaffen werden, die der Barrierefreiheit entgegen stehen und die sich später organisatorisch nur schwer lösen lassen.
Hier allein auf die Betreiberverantwortung abzustellen, greift erfahrungsgemäß zu kurz.

bfb-Online-Intensivkurs – Barrierefrei-Konzept

Heft Nr. 17 Leistungsbild und Honorierung – Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.
4. vollständig überarbeitete Auflage, Dezember 2022, € 14,80
Bestellung unter www.aho.de/schriftenreihe

Tipp: Zwei ausführliche Beiträge zu den Neuerungen finden Sie im aktuellen Feuertrutz Magazin >>

AHO-Heft 40 „Planung der Barrierefreiheit – Erstellung von Barrierefrei-Konzepten“ im „Atlas barrierefrei bauen“ inklusive!
Das kompette AHO-Leistungsbild zur Barrierefreiheit inkl. Honorarempfehlung und Beispielrechnungen ist Bestandteil des „Atlas barrierefrei bauen“. Darüber hinaus erläutert ein ausführliches Brandschutzkapitel Konzepte und Lösungswege für einen barrierefreien Brandschutz.
Mehr Infos zum „Atlas barrierefrei bauen“ >>

8. Fachtagung bfb barrierefrei bauen – hybrid