Gefördert werden u.a. Wohnungsbauvorhaben, die den Anforderungen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden (insbesondere Rollstuhlfahrern).
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Gefördert werden u.a. Wohnungsbauvorhaben, die den Anforderungen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden (insbesondere Rollstuhlfahrern).
WeiterlesenDeutliche Erhöhung der Fördergelder. Über 23.000 Euro für ein Mehr an Barrierefreiheit! Die neuen Wohnraumförderungsbestimmungen sind erlassen worden. Für diese barrierefreien Maßnahmen in Mietwohnungen können Darlehen gewährt werden.
WeiterlesenBis zu 150.000 € als Darlehen für mehr Barrierefreiheit im Wohnungsbestand. Die förderfähigen Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Überblick.
WeiterlesenSeit April 2023 ist ein neues Förderprogramm für kommunale Gebäude und Einrichtungen in Kraft. Gefördert werden bauliche Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit, aber auch die dazugehörigen Planungsleistungen werden gefördert.
WeiterlesenNeue Fördergelder für generationengerechte und barrierefreie Mietwohnungen – insbesondere für Aufzüge und Erschließung! Aufzüge einschließlich barrierefreier Zugänge werden mit bis zu 20.000 € pro erschlossener
WeiterlesenBrandenburg fördert die Barrierefreiheit im Bestand mit 10.000 € Zuschuss pro Wohnung. Bis zu 14.000 € pro Wohnung gibt es sogar für höhenüberwindende Hilfsmittel, also
WeiterlesenNeue Fördergelder für ein Mehr an Barrierefreiheit – insbesondere für Schwellenabbau und barrierefreie Eingänge im Bestand! Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat
WeiterlesenDie neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) von 14. Juli 2021 ist da! Mit ihr wird das Wertermittlungsrecht grundlegend novelliert. Erstmals muss auch der jeweilige Barrierefrei-Standard berücksichtigt werden.
WeiterlesenDie Stadt Stuttgart fördert mehrere Programme, die dazu beitragen, die Landeshauptstadt barrierefreier zu gestalten. Denn nur so kann Stuttgart eine Stadt werden, in der alle
WeiterlesenSeit Jahresbeginn 2021 gibt es im Saarland ein neues Wohnraumförderprogramm speziell für barrierefreie Mietwohnungen im B-Standard (barrierefrei) und R-Standard (rollstuhlgerecht): „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres,
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