Wie verändert sich das Anforderungsniveau an die Barrierefreiheit vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen zum Gebäudetyp E?

Darüber wurde nicht nur auf 9. Fachtagung bfb barrierefrei bauen diskutiert. Bei der Umfrage zum Vortrag "Einfach bauen – Geht das auch barrierefrei?" war das Votum der Teilnehmenden allerdings eindeutig. Ein Absenken der Anforderung befürworten die wenigsten. Allerdings wird mehr Flexibilität gefordert.
Auf die Frage „Verzichtbarer Komfort oder „sicherheitstechnisches“ Muss? Sollten die Anforderungen zur Barrierefreiheit gelockert werden?“ antworteten
- 68 % mit „Die Anforderungen sollten flexibler werden, jedoch ohne das Anforderungsniveau abzusenken.“
- 33 % mit „Nein“
- 8 % mit „Ja“
Im ersten Entwurf zum „Gebäudetyp-E-Gesetz“ war noch unklar, ob die Anforderungen an die Barrierefreiheit als zwingend zu beachtende, sicherheitsrelevante technische Normen zu verstehen sind oder als Ausstattungs- und Komfortstandards, auf die ggf. verzichtet werden kann.
Das Infopapier zum neuen Regierungsentwurf schafft hier Klarheit:
„4.5. Sind Normen zur Barrierefreiheit bloße Komfort- und Ausstattungsstandards?
Ziel der technischen Normen zur Barrierefreiheit (insbesondere DIN 18040-1 und -2) ist die Gewährleistung der Zugänglichkeit von Gebäuden/Wohnungen für Bewohner und Besucher sowie der Möglichkeit, auch bei Behinderungen bzw. Mobilitätseinschränkungen weiterhin in der Wohnung zu verbleiben. Die Normen zur Barrierefreiheit dienen aber auch der Sturz- und Verletzungsprävention und haben damit Sicherheitsrelevanz. Sie betreffen somit keine Komfort- und Ausstattungsmerkmale.“
Das Bundesjustizministerium hatte den ursprünglichen Referentenentwurf aus dem Juli 2024 an verschiedenen Stellen überarbeitet und damit auf Kritik reagiert. Der neue Regierungsentwurf zum neuen „Gebäudetyp-E-Gesetz“ wurde im November 2024 noch vor dem Bruch der Ampelkoalition im Bundeskabinett beschlossen. Wie und ob es mit dem parlamentarischen Verfahren weiter geht, ist offen.
Den Regierungsentwurf sowie das dazugehörige Informationspapier finden Sie hier »
In einem interessanten Interview äußert sich DIN-Vorstand Daniel Schmitt zum neuen „Gebäudetyp-E-Gesetz“ sowie zur Rolle von DIN-Normen im Bauwesen: „Ein Schritt vor – ein Schritt zurück“ »