NRW-Sportmilliarde für mehr Barrierefreiheit und Teilhabe
Nordrhein-Westfalen stellt mit der neuen Förderrichtlinie „Moderne Sportstätte NRW“ bis zu 200 Mio. Euro für Sportvereine bereit. Im Fokus stehen insbesondere barrierefreie Sportstätten und die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Sport.
Sport wird in NRW als zentraler Baustein für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Gesundheit, Integration und Gemeinschaft verstanden. Die Fördermittel sollen unbürokratisch und transparent in konkrete Projekte vor Ort fließen, damit Sportvereine ihre Anlagen modernisieren und barrierefrei gestalten können.
Das Investitionsprogramm umfasst:
- 200 Mio. Euro für Sportvereine
- 200 Mio. Euro für Schwimmbäder
- 200 Mio. Euro für kommunale Sportstätten
Staatssekretärin Andrea Milz:
„Mit der NRW-Sportmilliarde setzen wir ein starkes Zeichen für den Breitensport und das Ehrenamt und schaffen nachhaltige Rahmenbedingungen für mehr Bewegung, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
Förderbedingungen:
- Förderung im Rahmen des Runderlasses „Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen“ (ab 1. Juli 2026)
- Projektförderung als Zuschuss, Mindestinvestitionsvolumen: 50.000 Euro
- Im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements erbrachte Arbeitsleistungen sind ebenfalls förderfähig.
Förderrichtlinie „Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen“ (Auszüge)
Runderlass vom 1. Juli 2026
- Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
„1.2 Zuwendungszweck ist die Herstellung einer an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichteten Sportstätteninfrastruktur und deren Nutzung für den Sport. Hierzu ist neben der Modernisierung und der energetischen Sanierung, die Herstellung von zeitgemäßen und barrierefreien Sportstätten und Sportanlagen notwendig. [...]“ - Gegenstand der Förderung
„Gefördert werden Investitionsmaßnahmen, die insbesondere zur Modernisierung, zur Instandsetzung, zur Sanierung, zur Ausstattung, zur Weiterentwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau sowie zum Neubau von Sportstätten, Schwimmbädern und Sportanlagen einschließlich der sportfachlich notwendigen Infrastruktur dienen. Zu berücksichtigen sind dabei die energetische Ertüchtigung, die digitale Modernisierung, die Entwicklung von Maßnahmen zur Begegnung von Einsamkeit, die Herstellung von Barrierefreiheit , die Schaffung von Geschlechtergerechtigkeit sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport.“ - 5.8 Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähig sind [...] Investitionsausgaben, die ausfolgenden Gründen notwendig sind: [...]
Link zur Förderrichtlinie MB.NRW 2026 Nr. 170 | RECHT.NRW.DE
Mehr Infos Förderprogramm Moderne Sportstätte NRW | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
