Grafische Titelkarte mit dem Hauptmotiv "RL Wohneigentum Änderungen 2026" auf grünem Hintergrund, dem Zusatz "Niedersachsen" und dem Logo "bfb barrierefrei bauen" am unteren Rand.
Quelle: RM Rudolf Müller Medien

Kosten | Förderung 2026-07-07T00:00:00Z Neue Förderrichtlinien in Niedersachsen: Mehr Zuschüsse für barrierereduzierende Modernisierung

Niedersachsen stellt seine soziale Wohnraumförderung neu auf – mit mehr finanziellem Spielraum für Barrierereduzierung im selbst genutzten Wohneigentum

Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine grundlegend überarbeitete Förderkulisse. Die Landesregierung bündelt die bisherigen Regelungen in drei eigenständige Richtlinien: Mietwohnraum, Junges Wohnen und Wohneigentum. Ziel ist eine klarere Struktur, mehr Zuschüsse statt reiner Darlehen und eine Anpassung an aktuelle Marktherausforderungen.

Für 2026 stehen rund 380 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel bereit, mit einem erwarteten Anstieg auf über 500 Millionen Euro jährlich in den Folgejahren.

Was wird gefördert

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von selbst genutzem Wohneigentum (RL Wohneigentum 2026)“ definiert barrierereduzierende Modernisierung als bauliche Maßnahmen, die bestehende Hindernisse im selbst genutzten Wohneigentum verringern oder beseitigen und damit Zugänglichkeit, Bewegungsfreiheit oder Nutzbarkeit für die Bewohnerinnen und Bewohner verbessern. Erfasst sind insbesondere Maßnahmen, die den Wohnraum an unterschiedliche Lebenssituationen anpassen und eine selbstbestimmte Nutzung ermöglichen.

Eine vollständige Erfüllung der DIN 18040-2:2011-09 ist nicht zwingend – die Maßnahmen sollen sich lediglich an deren Grundsätzen orientieren. Das schafft Spielraum für bedarfsgerechte Lösungen. Auch Instandsetzungen, die durch barrierereduzierende Modernisierungen verursacht werden, sind förderfähig.

Die Zuwendung besteht aus einem anfänglich zinslosen, rückzahlbaren Darlehen und einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Das Darlehen deckt bis zu 90 % der Gesamtkosten ab, begrenz je nach Einkommensgruppe auf 180.000 Euro bzw. 140.000 Euro pro Haushalt. Der jeweilige Höchstbetrag erhöht sich für jedes zum Haushalt zählende Kind sowie für jede Person mit Behinderungen im Haushalt: um 10.000 Euro bzw. 7.500 Euro.

Zusätzlich zum Darlehen wird ein Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro je Kind und je Person mit Behinderungen gewährt.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (RL Wohneigentum 2026) »

zuletzt editiert am 08. Juli 2026
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