„Faltbare Dusche“ mit einklappbaren Glaselementen.

Wer ein Bad saniert, hat mit einigen baulichen Gegebenheiten zu kämpfen. Wer seinen Fokus auf Barrierefreiheit legt, umso mehr. Fördergelder lassen sich in der Regel nur abrufen, wenn die entsprechenden Anforderungen nach DIN 18040 eingehalten werden. Aber ein kleines Bad bleibt ein kleines Bad. Wohin mit einer großen, barrierefreien Dusche, wenn auch noch eine Bewegungsfläche von 1,50 x1,50 m vor Sanitärobjekten eingehalten werden muss?
Die neue faltbare Duschkabine ist die Lösung für niveaugleiche, bodenebene Duschen. Spezialbeschläge aus Edelstahl ermöglichen eine stabile Halterung der Kabine, die sich nach Gebrauch platzsparend an die Wand falten lässt.
Alle Bestandteile sind flexibel planbar.
Dabei kann sich die Grundfläche problemlos nach den Maßgaben der DIN 18040 richten, die mindestens 1,20 x 1,20 m vorschreiben. Auch kann die Duschkabine noch größer und damit komfortabler ausfallen. Das Falten der Glaselemente zur Wand hin ist auch für Menschen mit Behinderungen problemlos möglich. So steht nach dem Duschen reichlich Bewegungsfläche im Bad zur Verfügung.

Falls gewünscht, können die beweglichen Teile unter dem Duschkopf geführt werden. Schmale Festteile an der Wand sorgen für genügend Abstand zu den Armaturen. Als Glas wird Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) in 8 mm Stärke verwendet, was zusätzliche Stabilität und Sicherheit bietet. Die Optik der Dusche lässt sich überdies nach individuellem Geschmack planen – voll oder teilflächig transparent, farbig, satiniert oder verspiegelt – alles ist machbar.