Bremen bekommt eine neue Bauordnung, aber die R-Quote bleibt! Zum 1. Januar 2023 tritt die neue Bremische Landesbauordnung (BremLBO) in Kraft. Die Vorgaben für das barrierefreie Bauen nach § 50 bleiben unverändert – auch die erst seit Oktober 2021 geltende R-Quote:
- Gebäude mit > 2 Wohnungen: Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar und nutzbar (außer Abstell–, Funktions– sowie mehrfach vorhandene Sanitärräume) (B-Standard)
- Gebäude mit > 2 Wohnungen + Aufzug nach § 39 (4): alle Wohnungen barrierefrei (B-Standard)
- Gebäude mit > 8 Wohnungen: mind. 1 rollstuhlgerechte Wohnung (R-Standard)
- Gebäude mit > 20 Wohnungen: mind. 2 rollstuhlgerechte Wohnungen (R-Standard)
Zwar bleibt auch die Öffnungsklausel bestehen, die es ermöglicht, die Herstellungsverpflichtung dieser R-Wohnungen in Teilgebieten für ein Jahr auszusetzen. Dennoch ein gutes Zeichen für mehr Barrierefreiheit, die wenigsten Bauordnungen fordern überhaupt R-Wohnungen.
Tipp: Den Unterschied zwischen barrierefreien B-Wohnungen und rollstuhlgerechten R-Wohnungen erläutern wir hier >>
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