Schrift auf Bild Landesbauordnung Bremen
Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG

Bauordnungsrecht 2022-12-02T23:00:00Z Landesbauordnung | Bremen

Bremen bekommt eine neue Bauordnung, aber die R-Quote bleibt! 

Zum 1. Januar 2023 tritt die neue Bremische Landesbauordnung (BremLBO) in Kraft. Die Vorgaben für das barrierefreie Bauen nach § 50 bleiben unverändert – auch die erst seit Oktober 2021 geltende R-Quote:

  • Gebäude mit > 2 Wohnungen:  Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar und nutzbar (außer Abstell–, Funktions– sowie mehrfach vorhandene Sanitärräume) (B-Standard)
  • Gebäude mit > 2 Wohnungen + Aufzug nach § 39 (4): alle Wohnungen barrierefrei (B-Standard)
  • Gebäude mit > 8 Wohnungen: mind. 1 rollstuhlgerechte Wohnung (R-Standard)
  • Gebäude mit > 20 Wohnungen: mind. 2 rollstuhlgerechte Wohnungen (R-Standard)

Zwar bleibt auch die Öffnungsklausel bestehen, die es ermöglicht, die Herstellungsverpflichtung dieser R-Wohnungen in Teilgebieten für ein Jahr auszusetzen. Dennoch ein gutes Zeichen für mehr Barrierefreiheit, die wenigsten Bauordnungen fordern überhaupt R-Wohnungen.

Tipp: Den Unterschied zwischen barrierefreien B-Wohnungen und rollstuhlgerechten R-Wohnungen erläutern wir hier >>

Länderspezifische Arbeitshilfen zur DIN 18040 + VV TB

Quelle: RM Rudolf Müller Medien

Zur besseren Übersicht haben wir Arbeitshilfen für alle 16 Bundesländer erstellt, die den Volltext der DIN 18040 mit den Vorgaben aus den Technischen Baubestimmungen (VV TB) sowie den Bauordnungen in einer konsolidierten Fassung zusammen führen.  Zu den Arbeitshilfen »»

Für Atlas-Abonnent:innen inklusive!

Alle 16 Arbeitshilfen sind im Rahmen des „Atlas barrierefrei bauen“ inklusive und automatisch in der  bfb Medien-App  freigeschaltet. Der  „Atlas barrierefrei bauen“ erläutert die aktuellen gesetzlichen und normativen Vorgaben, liefert umfassende Planungshilfen und zeigt praxiserprobte Lösungen für alle Bauaufgaben, Bauteile und Nutzergruppen. Mehr dazu »»

zuletzt editiert am 16. Januar 2024