Landesbauordnung | Bremen

Bremen bekommt eine neue Bauordnung, aber die R-Quote bleibt! Zum 1. Januar 2023 tritt die neue Bremische Landesbauordnung (BremLBO) in Kraft. Die Vorgaben für das barrierefreie Bauen nach § 50 bleiben unverändert – auch die erst seit Oktober 2021 geltende R-Quote:

  • Gebäude mit > 2 Wohnungen:  Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar und nutzbar (außer Abstell, Funktions sowie mehrfach vorhandene Sanitärräume) (B-Standard)
  • Gebäude mit > 2 Wohnungen + Aufzug nach § 39 (4): alle Wohnungen barrierefrei (B-Standard)
  • Gebäude mit > 8 Wohnungen: mind. 1 rollstuhlgerechte Wohnung (R-Standard)
  • Gebäude mit > 20 Wohnungen: mind. 2 rollstuhlgerechte Wohnungen (R-Standard)

Zwar bleibt auch die Öffnungsklausel bestehen, die es ermöglicht, die Herstellungsverpflichtung dieser R-Wohnungen in Teilgebieten für ein Jahr auszusetzen. Dennoch ein gutes Zeichen für mehr Barrierefreiheit, die wenigsten Bauordnungen fordern überhaupt R-Wohnungen.
Tipp: Den Unterschied zwischen barrierefreien B-Wohnungen und rollstuhlgerechten R-Wohnungen erläutern wir hier >>

 

Arbeitshilfen
Zur besseren Übersicht haben wir Arbeitshilfen für alle 16 Bundesländer erstellt, die den Volltext der DIN 18040 mit den Vorgaben aus den Verwaltungsvorschriften der Technischen Baubestimmungen sowie den Bauordnungen in einer konsolidierten Fassung zusammen führt.
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