Perfekt in die Wandgestaltung integriert ist diese Tür nahezu unsichtbar. Das mag gestalterische Gründe haben. In Notfall führt dies jedoch dazu, dass dieser Ausgang kaum zu finden sein dürfte. Und das ist nicht nur für Menschen mit Seheinschränkungen ein Problem, sondern im Zweifel für alle Menschen.

Es handelt es sich um den Notausgang aus einem typischen Seminar-/Mehrzweckraum in einem Hotel. Als öffentlich zugängliches Gebäude bestehen hier Anforderungen an die Barrierefreiheit nach DIN 148040.
DIN 18040-1:2010-10
Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Öffentlich zugängliche Gebäude
4.3.3 Türen
4.3.3.1 Allgemeines
„Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und schließen und sicher zu passieren sein. …“
Auch das Arbeitsstättenrecht verlangt, dass Türen im Verlauf von Fluchtwegen deutlich erkennbar sein müssen. Das fordert die Technische Regel für Arbeitststätten ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge.
Mit einer abgesetzten Umrandung oder anders- oder einfarbig furniertem Türblatt hätte man hier die optische Wahrnehmbarkeit der Tür einfach verbessern können.
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