Wie Sie sehen, sehen Sie nichts! Denn mit Glas auf Glas funktioniert eine Sicherheitsmarkierung eben nicht.
Weder Durchlaufschutz noch Orientierungshilfe

In diesem Fall hat man durchsichtige Halbkugeln auf Ganzglastüren und Glaswände geklebt. Durch die Transparenz fehlt jeder Kontrast. Zudem sind die einzelnen Elemente zu klein und der Abstand zwischen ihnen zu groß. Je nach Lichteinfall und Blickwinkel ist die Markierung daher entweder komplett unsichtbar oder nur vage zu erkennen. Die Ausführung verfehlt damit ihren eigentlichen Zweck: Glasflächen so zu kennzeichnen, dass unbeabsichtigtes Dagegenlaufen verhindert und gleichzeitig die Orientierung erleichtert wird.
Funktionierende Gestaltungsbeispiele und weitere Informationen zum Thema visuelle, barrierefreie Gestaltung nach DIN 18040 und DIN 32975 liefert der „Atlas barrierefrei bauen“.
Anforderungen an Sicherheitsmarkierungen für Glastüren und Glasflächen nach DIN 18040 bzw. DIN 32975
- Sicherheitsmarkierung über die gesamte Glasbreite
- angebracht zwischen 40 - 70 cm sowie zwischen 1,20 - 1,60 cm Höhe
- mit starkem Kontrast + Wechselkontrast
- z.B. als Streifen mit ≥ 8 cm Höhe und Flächenanteil des Streifens ≥ 50 %
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