Ein Laternenpfahl in der Mitte auf einem Gehweg mit einem Aufkleber mit der Aufschrift Achtung Barriere
Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG

bfb unterwegs 2023-01-09T23:00:00Z bfb unterwegs ... Wohin mit dem Laternenpfahl?

👩‍🦯 🛑 Hier steht ein Laternenmast mitten im Gehweg.

Zusammen mit der Rampe ergibt sich ein wenig barrierefreier Zickzackkurs. Vielleicht, weil sich hier verschiedenen Regelwerke in die Quere kommen?

DIN 18040-3 fordert eine nutzungs- und einbaufreie Gehwegbreite von mind. 1,80 m. Andere Verordnungen für den Straßenbau legen aber fest, dass Straßenausstattungen (z. B. Verkehrsschilder, Laternen usw.) und Möblierungen mind. 60 cm vom Bordstein, also der Fahrbahn entfernt anzuordnen sind. Bei schmalen Bürgersteigen ein kaum lösbare Aufgabe.

Aufkleber auf einem Laternenpfahl mit der Aufschrift Achtung Barriere
Gesehen in Gangelt. (Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG)

Ein erster Schritt hin zu mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist es, Barrieren transparent zu machen und für das Thema zu sensibilisieren. Denn manchem sehenden Nutzer ist in dieser typischen Alltagsituation womöglich nicht bewusst, dass es sich hier um eine bauliche Barriere handelt, die für Menschen mit Sehbehinderung zur Gefahr werden kann. Insofern ist der rote Aufkleber „Achtung Barriere!“ ein Schritt in die richtige Richtung?

Was tun bei Hindernissen?

Skizze zur notwendigen Gehwegbreite
Nutzbare Gehwegbreite nach DIN 18040-3 (Quelle: Atlas barrierefrei bauen)

Mehr zur richtigen Planung und Gestaltung von barrierefreien, öffentlichen Freiräumen erfahren Sie im  „Atlas barrierefrei bauen“.

Sind Ihnen auch schon besonders ausgefallene, absurde, misslungene oder auch vorbildliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit begegnet? Teilen Sie diese gern mit uns und unseren bfb-Lesern und  schicken Sie uns Fotos Ihrer Entdeckung inkl. Quellenangabe »»

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zuletzt editiert am 29. November 2023
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