Auf den ersten Blick wirkt dieses Fahrzeug vermeintlich wenig „behindertengerecht“. Aber wie so oft, kann der erste Eindruck täuschen und auch Rollstuhlnutzer*innen haben mitunter Spaß an PS-starken Autos
😉 Wir finden zumindest das frisierte Audi-Logo ziemlich kreativ!
🅿️♿️ Zur Aufklärung bei trägt auch dieses perfekt zum Thema passende Video „326 PS auf dem Behindertenparkplatz“ von Tan Caglar:
Sind Ihnen auch schon besonders ausgefallene, absurde, misslungene oder auch vorbildliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit begegnet?
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Im Unterschied zu den Anforderungen der ASR V3a.2 verlangt nicht nur das Bauordnungsrecht, sondern auch verschiedene Unfallverhütungsvorschriften (z. B. DGVU Information 215-112:2017-06, Teil 2: Grundsätzliche Anforderungen) und Versicherungsanforderungen die Ausführung des Handlaufs nach DIN 18040-1:2010-10, also ein Weiterführen des Handlaufs.
