Was fordert die neue DIN 18040?
Bislang gibt es nur wenig konkrete Anforderungen an einen barrierefreien Brandschutz. Entsprechend schwierig ist die Umsetzung in der Praxis. Mit der neuen DIN 18040 soll sich das ab 2024 ändern. Die Entwurfsfassung der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ fordert zu den Themen Brandschutz, Alarmierung und Evakuierung deutlich mehr als bisher und nennt auch beispielhafte Lösungen. Die Neuausgabe ist für Frühjahr 2024 angekündigt.
Selbstrettung auch für Menschen mit Einschränkung
Bei der Planung des Brandschutzes für öffentlich zugängliche Gebäude ist mit Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen ausdrücklich zu rechnen. Alarmierung und Evakuierung müssen entsprechend geplant werden. Auch für Menschen, die in ihrer Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt sind, soll eine Selbstrettung ermöglicht werden. Voraussetzungen dafür sind:
- barrierefreie Alarmierung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, z.B. durch Blitzleuchten oder Vibrationsalarme
- barrierefreie Mobilitätsketten, entweder direkt ins Freie oder zu sicheren Orten innerhalb der Gebäude (z.B. durch barrierefrei nutzbare Türen, stufen- und schwellenlose Verkehrswege, Sicherheits- oder Evakuierungsaufzüge, barrierefrei gestaltete Fluchtwegepläne, akustische Richtungssignale etc.)
Angemessene assistierte Evakuierung + Fremdrettung
Nur in Ausnahmefällen erlaubt der Normentwurf eine „angemessene assistierte Evakuierung“ , z. B. durch den Betreiber oder externe Rettungskräfte (Fremdrettung) – aber nur, wenn eine Selbstrettung nicht ermöglicht werden kann. Assistierte Evakuierungslösungen müssen im Vorfeld geplant und organisiert werden. Zusätzlich sind sie in der Brandschutzplanung zu verankern. Sprich: eine entsprechende Abstimmung muss erfolgen. Ein bloßer Hinweis auf die Betreiberverantwortung dürfte zukünftig nicht mehr ausreichen.
Sind relativ sichere Orte als Zwischenaufenthalt vorgesehen, so müssen auch diese detailliert geplant werden, z.B. im Hinblick auf Lage, Größe, Beschilderung, technische Ausstattung etc. Auch die nötigen organisatorischen Maßnahmen müssen beschrieben und ggf. notwendige Helferzahlen ermittelt und festgelegt werden.
Nadine Metlitzky erläutert beim 4. bfb-Symposium die neuen Anforderungen und Lösungsansätze der DIN 18040. Darüber hinaus liefert Sie praktische Tipps und Empfehlungen zur konkreten Herangehensweise bei der Planung und hilft so gemeinsam mit allen Beteiligten, bedarfsgerechte und sinnvolle Lösungen für Menschen mit Behinderungen zu finden. Mehr dazu beim 4. bfb-Symposium Brandschutz & Barrierefreiheit am 29. Februar 2024 >>
Die Referentin
Dipl.-Ing. (FH) Nadine Metlitzky ist Architektin, ö.b.u.v. Sachverständige für Barrierefreies Bauen sowie Referentin für Barrierefreiheit bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Sie ist Mitglied im Normenausschuss zur DIN 18040, beteiligt sich im VDI-Fachausschuss Barrierefreiheit sowie im AHO-Arbeitskreis Barrierefreies Bauen . Darüber hinaus ist sie Mitherausgeberin und Autorin des „Atlas barrierefrei bauen“ . Mehr Infos >>
