Im barrierefreien Wohnungsbau bilden Bäder und Küchen den anspruchsvollsten Part. Die Funktionsabläufe konzentrieren sich auf enger Fläche und müssen deshalb sorgfältig geplant werden. Die fortgeschrittene Standardisierung erleichtert zwar die Planung, andererseits verlangen die vielfältigen Geräte- und Ausstattungsinnovationen eine immer wieder zu aktualisierende Informationssammlung über diese Entwicklungen.
Barrierefreie Bäder nach DIN 18040-2
In einer barrierefreien Wohnung muss mindestens ein Badezimmer den Anforderungen der DIN 18040-2 entsprechen. Es muss mit einer Toilette, einem Waschtisch und einer Dusche ausgestattet sein und über eine Bewegungsfläche von 120 cm × 120 cm verfügen, in R-Wohnungen 150 cm × 150 cm. Als günstig hat sich erwiesen, in Wohnungen mit mehr als 2 Bewohnern eine gesonderte Toilette einschließlich Waschbecken anzubieten, da alte und behinderte Menschen häufig länger im Bad verweilen und dieses dann für die Mitbewohner blockieren. In R-Wohnungen mit mehr als 3 Wohnbzw. Schlafräumen ist ein solcher zusätzlicher Sanitärraum Pflicht.

Zeichnung Jacques Kohler)
Die Norm verlangt zwar nur, dass eine Badewanne im Bereich der Dusche nachträglich aufstellbar sein sollte, es empfiehlt sich jedoch, den Bewohnern von Anfang an das Baden in einer Badewanne zu ermöglichen, die im Pflegefall mit einem Lifter ausgestattet werden kann. In R-Wohnungen muss die Nachrüstbarkeit mit einer Badewanne auf jeden Fall gegeben sein. Eine solche Wanne ist unterfahrbar und mit einem Lifter nutzbar.
Barrierefreie Duschen
Auch die konventionelle Dusche mit Duschtasse ist für die Benutzung durch alte Menschen oder in der Beweglichkeit eingeschränkte Personen ungeeignet. In einem barrierefreien Badezimmer muss der Duschplatz stufenlos befahrbar und mit einem rutschhemmenden Boden versehen sein. Gleichzeitig muss zum Bodenablauf ein Gefälle von maximal 2 % berücksichtigt werden, damit das Duschwasser einwandfrei abfließt. Der Bodenablauf sollte ca. 30 cm von der Wand entfernt angeordnet werden. In R-Wohnungen müssen im Duschbereich ein Klappsitz und Haltegriffe nachrüstbar sein. Bei den Armaturen muss es sich in jedem Fall um Einhebelarmaturen handeln, deren Hebel zur Verminderung einer Verletzungsgefahr nach unten zeigen sollte. Damit auch betreuende Personen die Armaturen bedienen können, sollten sie so angebracht sein, dass man sie vom Außenrand des Duschplatzes erreichen kann. Praktisch ist ein halbhoher Spritzschutz (ca. 80 cm) für helfende Personen.