Was ist gefordert? Was wäre sinnvoll?
Alle Bundesländer machen in Ihrem Landesbauordnungen Vorgaben zur Barrierefreiheit von Gebäuden. Sehr unterschiedlich bzw. teils kaum geregelt ist dagegen, ob und wie diese Anforderungen im Bauantrag dargestellt und nachgewiesen werden müssen.
Einige Bundesländern fordern ausdrücklich Barrierefrei-Konzepte oder einen schriftlichen Barrierefrei-Nachweis in Form von Baubeschreibungen oder zeichnerische Darstellungen, manche haben spezielle Vordrucke oder Formulare, die auszufüllen sind. In einigen Bundesländern und auch in der aktuellen Musterbauvorlagenverordnung (MBauVorlV) gibt es dagegen nur allgemeine Hinweise, dass die Bauvorlagen einzureichen sind, „die für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags […] erforderlich sind“. Aber auch, wenn nicht explizit gefordert, dürfen die Bauaufsichtsbehörden „weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich ist“
Prüffähige Bauvorlagen für eine sichere Genehmigungsplanung
Vor dem Hintergrund der auch bei Neubauten oft mangelhaften Barrierefreiheit stellt sich die Frage, wieviel Nachweis erforderlich bzw. sinnvoll ist. Denn im schlimmsten Fall bedeuten nicht dargestellte Barrierefrei-Maßnahmen im Bauantrag, dass die Anforderungen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Und was im Bauantrag nicht sichtbar ist, kann auch kaum geprüft werden.
Die Folge sind typische Mängel wie zu kleine Treppenhäuser, zu enge Flure, ungeeignete Türanordnungen, fehlende Bewegungsflächen oder Leitsysteme usw. – und daraus resultierende Streitigkeiten sowie teure und oft auch optisch unbefriedigende Nachbesserungen. In manchen Fällen lässt sich Barrierefreiheit im Nachhinein auch gar nicht mehr herstellen.
Nadine Metlitzky gibt in Ihrem Impulsvortrag einen Überblick über die verschiedenen Vorgaben der Länder. Darüber hinaus liefert Sie Tipps und Empfehlungen zur sinnvollen Darstellung im Bauantrag und hilft so, geplante Barrierefrei-Maßnahmen eindeutig, für alle nachvollziehbar und prüffähig darzustellen – für mehr Transparenz und zügige Genehmigungsverfahren.
Mehr dazu auf der 8. Fachtagung bfb barrierefrei bauen am 5. September 2023 »
![]() ist Architektin, ö.b.u.v. Sachverständige für Barrierefreies Bauen sowie Referentin für Barrierefreiheit bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Sie ist Mitglied im Normenausschuss zur DIN 18040, beteiligt sich im VDI-Fachausschuss Barrierefreiheit sowie im AHO-Arbeitskreis Barrierefreies Bauen. Darüber hinaus ist sie Mitherausgeberin und Autorin des „Atlas barrierefrei bauen“. Mehr Infos >> |