Neues Förderprogramm „Lieblingsplätze für alle“ – Ein barrierefreies WC, ein Treppenlift, Sprechanlagen, eine Rampe am Eingang oder nur eine breitere Tür – oft sind es die kleinen Dinge, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen den Alltag erleichtern. Das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen 2020 – Lieblingsplätze für alle“ soll dazu beitragen, öffentlich zugängliche Gebäude für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich und nutzbar zu machen. Dazu werden Projekte mit Investitionen von bis zu 25.000 Euro gefördert.
Was wird gefördert?
Die Fördermittel sollen für kleine Investitionen
- zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich bereitgestellt werden. Dabei ist der Gastronomiebereich ausdrücklich mit umfasst.
- zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen genutzt werden. Unter ambulant wird die medizinische Versorgung des Patienten in einer Praxis ausschließlich für die Dauer der Behandlung und nicht für einen längeren Zeitraum verstanden.
Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausnahmsweise möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt. Dies gilt insbesondere für:
- Jugend- und Freizeittreffs,
- Seniorenbegegnungsstätten,
- Stadtteilzentren,
- Bibliotheken,
- Museen,
- Sportstätten des Freizeit- und Breitensports,
- Freibäder,
- Volkshochschulen.
Wer wird gefördert?
Antragsteller und Erstempfänger der Zuwendung sind die Landkreise und kreisfreien Städte, welche die Zuwendungen an die Letztempfänger weiterreichen. Letztempfänger der Zuwendung sind Eigentümer öffentlich zugänglicher Einrichtungen sowie die Betreiber öffentlich zugänglicher Einrichtungen, sofern bei Baumaßnahmen eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegt.
Konditionen
Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung):
- EUR 125.000 pro Landkreis/kreisfreie Stadt zuzüglich eines Betrages, der sich aus der Anzahl der schwerbehinderten Menschen in der jeweiligen Gebietskörperschaft ergibt (gerundet auf volle EUR 100)
- maximal EUR 25.000 je Einzelvorhaben
Die Höhe der Zuwendung für die Letztempfänger kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sollen für die Einzelmaßnahme des Letztempfängers 25.000,00 € nicht überschreiten. Ein Eigenanteil ist nicht aufzubringen.
Mehr Informationen gibt es bei der Sächsischen Aufbaubank:
Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen 2020 – Lieblingsplätze für alle“ >>