Ausstattungs- und Möblierungselemente

Ausstattungs- und Möblierungselemente: orientierungstafel Hbf Berlin
Beispiel für ein taktil wahrnehmbares Ausstattungselement: Die untere Begrenzung befindet sich nicht höher als 15 cm über dem Boden.

Barrierefrei im öffentlichen Raum: Der öffentliche Raum ist mit zahllosen Ausstattungs- und Möblierungselementen versehen. Hierunter fallen z. B. Sitzbänke, Mülleimer, Briefkästen oder auch Fahrradständer.

Unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit dürfen diese einerseits kein Hindernis darstellen, andererseits müssen sie aber auch zugänglich, nutzbar und erkennbar sein, sofern sie unmittelbar der selbstständigen Nutzung des Verkehrsraumes dienen. Dementsprechend schreibt DIN 18040-3 vor, dass auf für den Fußgängerverkehr unmittelbar vorgesehenen Wegen und Flächen Elemente dieser Art nicht angeordnet werden dürfen.

Vielmehr bietet sich ihre Anordnung entlang der Gehrichtung, aber eben seitlich gelegen, also außerhalb der nutzbaren Gehwegbreite, an. Sind Elemente wie Sitzbänke oder Mülleimer seitlich, in Längsrichtung eines Gehweges aufgestellt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie auch für mobilitätseingeschränkte Menschen, die sich eigenständig im Verkehrsraum bewegen, stufenlos zugänglich und nutzbar sein müssen.

hanCover Handbuch barrierefreies Bauen
Sind Ausstattungs- und Möblierungselemente längs der Gehrichtung angeordnet, sind sie für blinde und sehbehinderte Menschen zwar gemeinhin erreichbar, sie müssen gleichzeitig aber auch wahrgenommen werden können. Für blinde Fußgänger sieht DIN 18040-3 hierfür 3 Varianten vor. Die taktile Wahrnehmbarkeit

  • nach DIN 18040-1, also durch eine entsprechende Ausbildung des Objekte selbst,
  • durch einen Wechsel des Oberflächenbelages vor dem Objekt, also beispielsweise eine Kleinpflasterstruktur in einer Tiefe von mindestens 0,60 m über die gesamte Breite des Objektes bei angrenzendem ebenen Belag oder
  • durch Anordnung eines Aufmerksamkeitsfeldes nach DIN 32984 vor dem Objekt.
Ausstattungs- und Möblierungsele: Beschilderung Ausgang in Bahnhof
Beschilderung mit gutem visuellen Kontrast

Für die Erkennbarkeit eines Ausstattungs- oder Möblierungselementes durch sehbehinderte Verkehrsteilnehmer sieht DIN 18040-3 grundsätzlich vor, dass dieses einen starken visuellen Kontrast gegenüber seinem Umfeld aufweist. Weitere Lösungen und Gestaltungsmöglichkeiten diesbezüglich enthalten DIN 32975 und DIN 32984.

In Bezug auf die visuelle Erkennbarkeit großflächig verglaster Wände und Türen entlang von Gehwegen und sonstigen Verkehrsflächen für Fußgänger schreibt DIN 18040-3, in Anlehnung an DIN 18040-1, konkrete Maßnahmen vor. So müssen Flächen dieser Art Sicherheitsmarkierungen in 2 unterschiedlichen Höhen (0,40 bis 0,70 m und 1,20 bis 1,60 m) aufweisen. Diese Markierungen müssen eine Höhe von jeweils mindestens 8 cm haben, über die gesamte Glasbreite reichen und visuell stark kontrastierend sein. Ferner sind die Sicherheitsmarkierungen mit einem Wechselkontrast (hell/dunkel) zu versehen, um unterschiedlichen Lichtverhältnissen im Hintergrund Rechnung tragen zu können.

Ein besonderes Augenmerk richtet DIN 18040-3 auf die Anordnung und Ausgestaltung von Sitzbänken. Diese sind für Personen, die in ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt sind, wozu auch viele ältere Menschen zählen, von besonderer Bedeutung. Dieser Personenkreis kann längere Strecken zu Fuß zumeist nur dann zurücklegen, wenn in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit zum Ausruhen und Erholen gegeben ist. Unter ergonomischen Gesichtspunkten bietet es sich an, diese Bänke mit Arm- und Rückenlehnen auszustatten. Bei der Sitzhöhe übernehmen sowohl DIN 18040-3 als auch die H BVA die Vorgabe aus DIN 18040-1. Sie sollte 0,46 bis 0,48 m betragen.

Darüber hinaus erscheinen weitere Empfehlungen sinnvoll. So ist für die Nutzung von Sitzbänken durch kleinwüchsige Menschen angezeigt, punktuell auch Bänke mit einer niedrigeren Höhe (0,30 m) und einer geringeren Tiefe (0,30 m) anzuordnen. Für Personen, die Probleme beim Hinsetzen oder Aufstehen haben, können anstelle von Sitzbänken Anlehnmöglichkeiten eine Alternative darstellen. Für Rollstuhlnutzer empfiehlt sich die punktuelle Anordnung von Sitzbänken ohne Armlehne, um das Umsetzen zu ermöglichen. Auch sollte in Betracht gezogen werden, generell neben Sitzbänken eine entsprechende Aufstellfläche für Rollstuhlnutzer vorzusehen, ohne dass damit gleich ein Umsetzen auf die Bank intendiert ist.

Autor: Dr. Volker Sieger