
Fast jeder Sonderbau und auch viele Wohngebäude verfügen über einen Aufzug. Dieser liegt meist im Treppenraum. Im Regelfall steht der Aufzug nicht für den Rettungsweg zur Verfügung, wie das übliche Hinweisschild „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“ kundtut.
Es gibt Möglichkeiten, den Aufzug unter bestimmten technischen Voraussetzungen für die Rettungswegführung, auch bei einem Brandfall im Gebäude, zu nutzen, es sei denn, das Schadenereignis ist innerhalb des Aufzuges. Die technischen Reglungen sind über VDI 6017 „Aufzüge –Steuerung für den Brandfall“ (2008) als „Aufzug mit verlängerter Betriebszeit“ gefasst.
Eine der wesentlichen Voraussetzungen bildet die vorangehend beschriebene Brandmelde- und Alarmierungsanlage in der Schutzkategorie Vollschutz (alle Räume des Gebäudeswerden durch automatische Brandmelder überwacht). Zudem muss das Begehen des Aufzuges aus einem sicheren Vorraum erfolgen. Dabei sind Vorraum als auch Fahrschacht vor einer gegenseitigen Raucheindringung zu schützen. Eine Sicherheitsstromversorgung gewährt die Aufzugsnutzung, selbst wenn im Gebäude ein Brand/Stromausfall usw. auftritt. Es gibt noch eine weitere Schnittstelle: Der Aufzug, eine Maschine, unterliegt nicht dem Bauordnungsrecht, sondern als überwachungsbedürftige Anlage dem Produktsicherheitsgesetz.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Ein Aufzug mit verlängerter Betriebszeit ist kein Feuerwehraufzug, wie er beispielsweise im Hochhaus baurechtlichtlich gefordert wird.
Beispiel
Ein Aufzug mit verlängerter Betriebszeit wurde im Konservatorium der Stadt Cottbus im Jahr 2011 fertig gestellt. Augenscheinlich ist dieser Aufzug kaum von einem herkömmlichen zu unterscheiden. Schaut man jedoch genauer, findet sich, wie die Abbildung oben zeigt, der Hinweis zur Feuerwehrschließung (FB) und statt der Aufschrift „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“ heißt es hier: “Aufzug mit verlängerter Betriebszeit“.

Die technische Umsetzung eines Aufzuges mit verlängerter Betriebszeit mag in der Regel kein Problem darstellen, eher die daraus resultierenden Änderungen im organisatorischen Brandschutz. Dies betrifft
- die Ausschilderung, um den speziellen Aufzug im Schadensfall auch aufzusuchen,
- die Kenntlichmachung dieses Aufzuges in den Flucht- und Rettungswegplänen und
- eine entsprechende Infomationsweitergabe an die Nutzer (siehe Brandschutzordnung).
Autorin: Dipl.-Ing. Simone Meyer M. A.