Abwägung von Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit mit Auswirkungen auf die Denkmalsubstanz (Quelle: Ausschnitt aus Abb. A 7.8 Atlas barrierefrei bauen)

Bauen im Bestand 2026-06-10T14:37:52.738Z Wie gelingt die Abwägung zwischen Barrierefreiheit und Denkmalschutz?

In Deutschland gibt es rund 630.000 Baudenkmale. Viele davon sind öffentlich zugänglich und werden ganz unterschiedlich genutzt (u. a. Museen, Hotels, Rathäuser, Gerichte, Bildungsstätten oder Eventlocations). Für diese Gebäude greifen sowohl Anforderungen an die Barrierefreiheit als auch ein öffentliches Erhaltungsinteresse, im Sinne des Denkmalschutzes.

Barrierefreiheit im Denkmal wird meist dann ein Thema, wenn geplante Baumaßnahmen bauordnungsrechtliche Belange berühren und innerhalb dieser Barrierefreiheit gefordert ist, z. B. für öffentlich zugängliche Gebäude. Entsprechende Anforderungen finden sich sowohl im den Landesbauordnungen als auch in den Denkmalschutzgesetzen der Länder. Zugleich ist der gleichberechtigte Zugang von Menschen mit Einschränkungen zu Kulturgut eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nur durch den demografischen Wandel zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Der Forderung nach Barrierefreiheit steht das öffentliche Erhaltungsinteresse gegenüber, also der Schutz der denkmalgebenden Substanz und Aussagekraft eines Kulturdenkmals. Zwischen den Zielen der Barrierefreiheit und denen des Denkmalschutzes entstehen häufig Konflikte, z.B. durch Nachrüstung von Rampen oder Aufzügen bei ausschließlich über Treppen erreichbaren Bereichen, Schaffung von Bewegungsflächen oder Ergänzung von Leitsystemen. Da jedoch beide Belange gleichberechtigt sind, bedarf es eines objekt- und situationsbezogenen Abwägungung, um tragfähige Kompromisse zu finden. Barrierefreiheit kann dabei nicht immer vollständig bzw. normgerecht umgesetzt, ebenso wenig jede Substanz vollständig erhalten werden. Zielführend sind schutzzielorientierte, minimalinvasive und/oder reversible Maßnahmen, die einerseits eine barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzung zu ermöglichen oder zumindest erleichtern und zugleich den Erhalt des Denkmals und dessen nachhaltige Nutzung stärken.

Kerstin Rolf beschreibt diesen Abwägungsprozess im „Atlas barrierefrei bauen“ anhand eines konkreten Beispiels.

Buchtipp: Denkmalpflege – Handbuch für Architekten

Das Bild zeigt das Buchcover des Titels "Denkmalpflege: Handbuch für Architekten".
Quelle: RM Rudolf Müller Medien

Der Umgang mit Baudenkmälern ist oft mit Unsicherheiten verbunden, etwa hinsichtlich zulässiger Veränderungen, Kosten sowie rechtlicher Vorgaben. Gleichzeitig gewinnt der Erhalt bestehender Bausubstanz im Sinne der Nachhaltigkeit zunehmend an Relevanz.

Das Fachbuch zeigt Ihnen, wie Sie denkmalgeschützte Gebäude wirtschaftlich, nachhaltig und zeitgemäß nutzen können. Es erleichtert die Planung und Abstimmung mit allen Beteiligten und hilft Ihnen, widerstreitende Interessen zu vereinen.

Methodik zur Interessenabwägung

Schritt 1: Nutzung bestimmen

Ausgehend von der geplanten (Um)Nutzung und den zu erwartenden Nutzergruppen im Gebäude ist zu klären, welche Bereiche barrierefrei gestaltet sein sollten. Je nach Nutzung kann sich diese Anforderung auf die gesamte Anlage oder nur auf einzelne Teilbereiche beziehen.

Schritt 2: Grundlagen ermitteln

Die Grundlagenermittlung betrachtet die Barrierefreiheit und den Denkmalschutz des konkreten Objekts.

  • Um die geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit zu ermitteln sind insbesondere die jeweilige Landesbauordnungen, Sozial- bzw. Behindertengleichstellungsgesetze und Denkmalschutzgesetze relevant. Auf dieser Grundlage erfolgt ein Abgleich mit den Bestands- bzw. Planungsunterlagen und es wird festgehalten, in welchen Bereichen Defizite bestehen. Diese werden für die weitere Planung dokumentiert.
  • Für das konkrete Denkmal sind die denkmalgebenden Eigenschaften sowie  die Gründe für die Unterschutzstellung maßgeblich. Grundlage dafür sind die Denkmallisten der Länder mit Begründung, Baugeschichte sowie Angaben zu besonders schützenswerten Bereichen, Bauteilen und Ausstattungen. Ergänzend kann eine frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde hilfreich sein.

Die Bestandsanalyse umfasst zudem Informationen zu früheren Umbauten und Eingriffen, zu unter Schutz stehenden Bereichen und Bauteilen sowie gegebenenfalls zu einer vorhandenen denkmalpflegerischen Zielstellung. Diese Informationen sind für die spätere Variantenuntersuchung relevant, insbesondere wenn frühere Eingriffe denkmalgebende Eigenschaften bereits verändert oder geschwächt haben.

Schritt 3: Zielkonflikte identifizieren

Nach der Bestandsanalyse und der Festlegung der barrierefrei zu gestaltenden Bereiche werden die hierfür notwendigen Maßnahmen bestimmt. Dabei zeigt sich, wo Anforderungen der Barrierefreiheit mit dem öffentlichen Erhaltungsinteresse kollidieren – etwa bei Eingriffen in geschützte Bausubstanz Indem man die jeweils nötigen Baumaßnahmen den denkmalgebenden Eigenschaft direkt zuordnet, lassen sich die konkreten Auswirkungen auf die Denkmaleigenschaften übersichtlich darstellen und bewerten und Zielkonflikte identifizierten.

Schritt 4: Abwägungsprozess mit Variantenuntersuchung

Werden Zielkonflikte festgestellt, ist zu prüfen, welche alternativen Lösungen den Abbau von Barrierenermöglichen können. Alle Varianten sind hinsichtlich ihrer Eignung, Angemessenheit und ihrer Auswirkungen sowohl auf das Denkmal als auch auf die Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderung zu bewerten. So kann für jede Variante gesondert beurteilt werden, ob und in welchem Umfang sie einen Eingriff in die Denkmaleigenschaft darstellt, was die Abstimmung und Konsensfindung mit allen Beteiligten erleichtert.

Mehr zum Thema Barrierefreiheit im Denkmal, konkrete Beispiele mit denkmalgerechten Lösungen sowie praktische Planungshilfen liefert der „Atlas barrierefrei bauen“ »»

Gekürzter und bearbeiteter Auszug aus Kap. A7 „Denkmalschutz“ im „Atlas barrierefrei bauen“ , Nadine Metlitzky (Hrsg.), RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG.

zuletzt editiert am 10. Juni 2026
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