Einladung zum Symposium über barrierefreien Brandschutz nach neuer DIN 18040 mit Dipl.-Ing. Nadine Metlitzky.

Symposium 2025-01-20T15:19:45.695Z Barrierefreier Brandschutz nach neuer DIN 18040

5. bfb-Symposium "Brandschutz & Barrierefreiheit"

Neue Anforderungen an Alarmierung, (Selbst-)Rettung und Evakuierung

Bislang gibt es nur wenig konkrete Anforderungen an einen barrierefreien Brandschutz. Mit der neuen DIN 18040 soll sich das ab 2025 ändern. Hintergrund sind die europäischen Vorgaben für einen „Brandschutz für alle“, die in DIN EN 17210 definiert sind, und die eine Überarbeitung der deutschen DIN 18040 erfordern. 2025 soll die Neuausgabe endlich erscheinen.

Selbstrettung auch für Menschen mit Einschränkung

Die Entwurfsfassung der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ formuliert zu den Themen Brandschutz, Alarmierung und Evakuierung deutlich mehr Anforderungen als bisher und nennt auch beispielhafte Lösungen. Bei der Planung des Brandschutzes für öffentlich zugängliche Gebäude ist z.B. mit Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen ausdrücklich zu rechnen. Alarmierung und Evakuierung müssen entsprechend geplant werden. Auch für Menschen, die in ihrer Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt sind, soll eine Selbstrettung ermöglicht werden. Voraussetzungen dafür sind:

  • barrierefreie Alarmierung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip
  • barrierefreie Mobilitätsketten, entweder ins Freie oder zu sicheren Orten innerhalb der Gebäude (z.B. durch barrierefrei nutzbare Türen, stufen- und schwellenlose Verkehrswege, Sicherheits- oder Evakuierungsaufzüge, barrierefrei gestaltete Fluchtwegepläne, akustische Richtungssignale etc.)

Barrierefreie Evakuierung als Planungsaufgabe

Nur in Ausnahmefällen erlaubt der Normentwurf eine „angemessene assistierte Evakuierung“, z. B. durch den Betreiber oder externe Rettungskräfte (Fremdrettung) – aber nur, wenn eine Selbstrettung nicht ermöglicht werden kann. Assistierte Evakuierungslösungen müssen im Vorfeld geplant und organisiert werden. Zusätzlich sind sie in der Brandschutzplanung zu verankern. Sprich: eine entsprechende Abstimmung muss erfolgen. Ein bloßer Hinweis auf die Betreiberverantwortung dürfte zukünftig nicht mehr ausreichen.

Sind relativ sichere Orte als Zwischenaufenthalt vorgesehen, so müssen auch diese detailliert geplant werden, z.B. im Hinblick auf Lage, Größe, Beschilderung, technische Ausstattung etc. Auch die nötigen organisatorischen Maßnahmen müssen beschrieben und ggf. notwendige Helferzahlen ermittelt und festgelegt werden.

Wie viel europäischer „Brandschutz für alle“ steckt in der neuen DIN 18040?

Nadine Metlitzky blickt beim 5. bfb-Symposium auf die umfassenden, europäischen Anforderungen an eine barrierefreie Alarmierung und Evakuierung im Sinne eines „Brandschutz für alle“. In ihrem Ausblick zeigt sie, wie diese Prinzipien und Lösungsansätze in die neue deutsche DIN 18040-1 übernommen werden. Praktische Tipps und Empfehlungen helfen, die kommenden Anforderungen schon jetzt richtig zu verstehen und bei der Planung zu berücksichtigen. Mehr dazu beim 5. bfb-Symposium „Brandschutz & Barrierefreiheit“ am 20. Februar 2025 »

Die Referentin

Dipl.-Ing. (FH) Nadine Metlitzky ist Architektin, ö.b.u.v. Sachverständige für Barrierefreies Bauen und Referentin für Barrierefreiheit bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Sie ist Mitglied im Normenausschuss zur DIN 18040, beteiligt sich im VDI-Fachausschuss Barrierefreiheit sowie im AHO-Arbeitskreis Barrierefreies Bauen. Darüber hinaus ist sie Herausgeberin und Autorin des „Atlas barrierefrei bauen“.

zuletzt editiert am 23. Januar 2025