Öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen 2025
Im vergangenen Jahr bündelte NRW drei bestehende Richtlinien, um die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum zu erleichtern und Bürokratie abzubauen. Aus „Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen 2023“, „Modernisierungsörderung Nordrhein-Westfalen“ und „Bestimmungen zur Förderung des Erwerbs von Bindungen im Land Nordrhein-Westfalen“ wurde die neue „Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2025 (FRL öff Wohnen NRW 2025)“. Diese wurde nun für 2025 aktualisiert.
2,3 Millarden Euro Fördervolumen für 2025
Die neue Richtlinie steht unter dem Motto „Fördern, was Wohnungen schafft“. Die Landesregierung NRW stellt dafür 2023 bis 2027 10,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2025 sind 2,3 Milliarden Euro für die öffentliche Wohnraumförderung vorgesehen.
Mit diesen Fördermitteln unterstützt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die (Neu-) Schaffung, Modernisierung und Erhaltung u.a. barrierefreier und bezahlbarer Wohnungen für unterschiedlichste Zielgruppen.
Gefördert werden u.a.:
- Neuschaffung von bezahlbarem Mietwohnraum (Neubau oder Nutzungsänderung)
- Neuschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum (Neubau oder Nutzungsänderung)
- Modernisierung von Mietwohnraum und Eigenheimen
- Wohraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
Fördergelder für barrierefreie Gestaltung
Wohnraumförderung
Über 29.500 Euro für barrierefreie Maßnahmen. Die Fördergelder bleiben im Vergleich zur vorherigen Richtlinie gleich:
- Für Türen mit elektrischer Bedienung innerhalb der Wohnung bleibt es bei pauschal 2.000 €/Tür.
- Für elektrisch bedienbare Hauseingangstüren, Wohnungseingangstüren oder Brandschutztüren gibt es wie zuvor 3.500 €/Tür.
- Türen mit Nullschwellen zu Balkon, Terrasse oder als Hauseingang können, wie im Vorjahr, zusätzlich mit 1.000 €/Tür gefördert werden.
- Die Förderung für rollstuhlgerechte, unterfahrbare Küchen beträgt 8.000 €.
- Mietwohnraum für Rollstuhlnutzende oder Menschen mit Schwerbehinderung wird pauschal mit 15.000 € gefördert.
Modernisierungsförderung
Pro Wohneinheit können bis zu 220.000 Euro als Darlehen gewährt werden. Es werden ausdrücklich Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren gefördert.
Hier geht es zum Volltext der „Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2025 (FRL öff Wohnen NR 2024)“ vom 1. März 2025 »
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