Dieses Bild zeigt eine Informationsgrafik mit Text zum Saarländischen Wohnraumförderungsgesetz (WoFG SL), darauf steht "barrierefrei bauen" und es ist auf einem grünen Hintergrund dargestellt.

Kosten | Förderung 2024-08-14T09:18:45.842Z Wohnraumförderung | Saarland

Neue soziale Wohnraumförderung im Saarland: Unterstützung für barrierefreies Bauen und Wohnen

Das Saarland hat ein neues Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum verabschiedet. Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung der Haushalte, die aufgrund ihres Einkommens die Belastungen des Baus, der Modernisierung oder des Erwerbs von Wohnraum nicht tragen können.

Was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich gezielt an Familien und Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen oder Pflegegrad sowie ältere Menschen. Daher wird besonderes Augenmerk auf die Berücksichtigung der Bedürfnisse dieser Personengruppen gelegt. Ein Auszug der geförderten Maßnahmen:

  • Barrierefreies Bauen und Wohnen: Die Förderung unterstützt Projekte, die den Anforderungen an barrierefreies Wohnen gerecht werden.
  • Modernisierung von Wohnraum: Hierzu gehört insbesondere die energetische Modernisierung sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im bestehenden Wohnraum.
  • Neue Wohnformen: Es wird verstärkt in generationenübergreifende und altersgerechte Wohnformen investiert, die im Zusammenhang mit gesundheitlicher Versorgung stehen.

Die der Förderung zugrunde liegenden Einkommensgrenzen, werden in § 9 des Saarländischen Wohnraumförderungsgesetzes definiert. Zusätzlich gilt „für jeden Haushaltsangehörigen mit dem Grad der Behinderung von wenigstens 50 […] ein jährlicher Freibetrag von 4.500 Euro abzuziehen.“

Hier geht es zum Volltext des Saarländischen Wohnraumförderungsgesetzes »

Fördergelder nutzen + Wohngebäude barrierefrei gestalten
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zuletzt editiert am 14. August 2024