Ausschnitt eines Grundrisses
Ausschnitt Barrierefrei-Konzept (Quelle: Kempen Krause Ingenieure)

2025-03-12T09:14:23.935Z Warum Barrierefrei-Konzept?

Barrierefrei-Konzepte gewinnen zunehmend an Bedeutung und immer mehr Bundesländer fordern entsprechende Nachweise im Genehmigungsverfahren. Aber was ist ein Barrierefrei-Konzept und welche Vorteile bietet es für die Planung und Bauausführung?

Ein Barrierefrei-Konzept bildet alle Anforderungen der Barrierefreiheit für das konkrete Bauprojekt ab. Je nach Gebäudeart und geplanter Nutzung werden die baurechtlichen Vorgaben aus den jeweiligen Landesbauordnungen, den Technischen Baubestimmungen sowie der DIN 18040 sowie weiterer Begleitnormen ermittelt. Dazu passend beschreibt das Barrierefrei-Konzept, mit welchen baulichen, technischen oder auch organisatorische Maßnahmen diese Anforderungen umgesetzt werden. Insbesondere beim Bauen im Bestand ermöglicht es die Formulierung von Abweichungen, Kompensationsmaßnahmen oder alternativen Lösungen. Je früher ein solches Konzept erstellt wird, desto größer ist der Nutzen.

Definition Barrierefrei-Konzept

Nach BauPrüfVO NRW handelt es sich um eine „schutzzielorientierte objektkonkrete Bewertung der baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen der Barrierefreiheit, die für die Prüfung im Genehmigungsverfahren relevant sind“.

Im Klartext: Im Barrierefrei-Konzept zeigen Architektinnen, Fachplaner bzw. Bauherrinnen, mit welchen konkreten Maßnahmen sie die Anforderungen umsetzen wollen. Ein solches Konzept besteht aus Barrierefrei-Plänen und einem Erläuterungsbericht. Das Barrierefrei-Konzept ist Teil der Bauvorlagen und dient nach AHO-Heft 40 dem „Nachweis der Umsetzung der allgemeinen und individuellen objektspezifischen Schutzziele einschließlich Begründen von Abweichungen und Beschreiben der Kompensationsmaßnahmen“. Das AHO-Heft 40 „Planung der Barrierefreiheit - Erstellung von Barrierefrei-Konzepten“ ist Bestandteil des „Atlas barrierefrei bauen“ abgedruckt und kann einzeln direkt beim AHO bestellt werden.

Vorteile von Barrierefrei-Konzepten

  • schafft von Beginn an eine transparente Planungsgrundlage
  • erleichtert die Kommunikation, Abstimmung und Konsensfindung, auch mit „baufremden“ Beteiligten
  • stellt die Anforderungen und alle geplanten Maßnahmen bezogen auf das jeweilige Bauvorhaben anschaulich dar
  • dient als Nachweis im Genehmigungsverfahren, bei Nachhaltigkeitszertifizierungen oder Förderungen usw.
  • dokumentiert nachvollziehbar die Einhaltung der geltenden Anforderungen und erleichtert Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen
  • erleichtert den Baubehörden oder Fördermittelgebern die Prüfung und Genehmigung
  • verhindert zeitraubende Umplanungen sowie Kostensteigerungen durch unvorhergesehene Nachrüstungen

Barrierefrei-Pläne

Neben der schriftlichen Erläuterung zeigen Barrierefrei-Pläne die geplanten Maßnahmen im Gebäude oder in den Außenanlagen im Grundriss, Schnittdarstellungen oder Ansichten, meist gekennzeichnet durch entsprechende Piktogramme und Planzeichen. Durch diese visuelle Darstellung wird die Kommunikation und Abstimmung mit allen Beteiligten, insbesondere auch baufremden Interessenvertretern deutlich erleichtert.

Barrierefrei-Konzepte und -Nachweise in den Bundesländern

Die Bauvorlageverordnungen der Länder stellen unterschiedliche Anforderungen an Form und Inhalte an die Bauvorlagen, auch in Bezug auf die Barrierefreiheit. Manche fordern explizite Konzepte inklusive Barrierefrei-Pläne. So wird z.B. in NRW für große Sonderbauten ein Barrierefrei-Konzept, in Hessen für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen und für öffentlich zugängliche Gebäude das sogenannte Planungskonzept Barrierefreiheit gefordert. Auch Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern fordern detaillierte Angaben zur Barrierefreiheit in den Bauvorlagen.
In weiteren Bundesländern können die Angaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit in die Bauzeichnungen integriert und formlos beschrieben werden. Welche Nachweise die einzelnen Bundesländer fordern und welchen Maßnahmen konkret darzustellen und zu beschreiben sind, fasst Tab. A 1.8 im „Atlas barrierefrei bauen“ zusammen.

zuletzt editiert am 16. März 2025