Kosten | Förderung 2024-04-09T14:17:46.028Z Thüringen | Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit

Durch das „Thüringer Barrierefreiheitsprogramm - ThüBaFF“ können Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden/Kommunen und öffentliche Einrichtungen einen Zuschuss zur Verbesserung der Barrierefreiheit erhalten.

Das Ziel des Förderprogramms ist es, die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderung und Menschen im Alter barrierefrei zu gestalten und Barrieren zu reduzieren. Das Programm wurde für die Jahre 2024-2025 beschlossen und wird im Rahmen nicht rückzahlbarer Zuschüsse ausgezahlt.

Pro Projekt beträgt die Höchstfördergrenze 110.000 €, für Maßnahmenprojekte privater Personen liegt der Höchstbetrag bei 11.000 €. Der Zuschuss pro Projekt beträgt 50 % der Projektkosten, bei Gebietskörperschaften 60 % und wenn das Projekt Teil eines kommunalen Maßnahmenplans ist sogar 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Herstellung bzw. Optimierung der räumlichen, verkehrlichen, sprachlichen oder digitalen Barrierefreiheit sowie zur Anpassung an die Anforderungen der Menschen mit Behinderungen und deren Unterstützungsbedarf.

  • Bauliche Barrierefreiheit (z. B. Aufzug, Rampen, barrierefreie Toiletten, barrierefreie Informationsvermittlung und Orientierung im Gebäude)
  • Barrierefreiheit im Außen-/Verkehrsraum (z.B. Wege, Plätze, barrierefreie Spielplätze, Naturpfade, Wanderwege)
  • Digitale Barrierefreiheit (z.B. Internet- und Intranetseiten, Applikationen und sonstige Softwarelösungen)
  • Öffentlichkeitswirksame barrierefreie Information und Kommunikation in analoger und/oder digitaler Form (z.B. leichte Sprache, Gebärdensprache)
  • Beschaffung oder/und Umbau von Fahrzeugen, assistiven Technologien und Ausstattungselementen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
  • Konzepterstellung, Dienstleistungen und Schulungen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder zur Vermittlung von Kenntnissen über Barrierefreiheit

Das „Thüringer Barrierefreiheitsprogramm - ThüBaFF“ ist seit dem 16. Januar 2024 in Kraft. Mehr Informationen auf der Website der Thüringer Aufbaubank »

zuletzt editiert am 09. April 2024