Behindertenbeauftrage werden im Rahmen von Bauprojekten und städtebaulichen Planungen immer häufiger um Stellungnahmen gebeten. Grundlage sind meist Genehmigungsunterlagen, Pläne und Konzepte oder Begehungen vor Ort. Die in der Regel „baufremden“ Behindertenbeauftragten stehen dabei vor der Herausforderung, die vorgelegten Planungen und Bauprojekte richtig einschätzen und verstehen zu können.Um das erforderliche Maß an Inklusion und Barrierefreiheit wird dabei oft gerungen. Behindertenbeauftragte müssen daher den (bau)rechtlichen Rahmen und dessen Spielräume genau kennen, um ihre Interessen sicher vertreten und auf Augenhöhe mit allen Beteiligten argumentieren zu können. Denn die Anforderungen sind komplex und nicht immer eindeutig. Hinzu kommen unterschiedliche Interessen und Wünsche von Bauherren und Betreibern, Architekten und Planern, Genehmigungsbehörden und Kommunen sowie Behindertenvertretern, die mal mehr oder mal weniger konfrontativ aufeinanderprallen. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Intensivkurs »
Modul 1: Pläne lesen und verstehen
Dienstag | 25. November 2025 | ca. 9:00 bis 13:00 Uhr
- Systematik der Bauvorlage: Welcher Plan dient wofür?
- Praxisbeispiele: Typische Darstellungen in Bauzeichnungen und Planunterlagen sowie ihre Bedeutung
Beauftragte für Menschen mit Behinderung müssen häufig Stellungnahmen zu geplanten Bauvorhaben abgeben. Basis der Beurteilung sind unterschiedlichste Zeichnungen und Planungsstände, aus denen die nötigen Informationen herausgelesen werden müssen. Entwurfspläne, Baugenehmigungsunterlagen, Detailpläne usw. sind jedoch für Personen ohne baufachlichen Hintergrund nicht ohne weiteres verständlich.Dieses Modul vermittelt Ihnen das wesentliche technische Basiswissen, um Pläne und Zeichnungen richtig lesen und verstehen zu können. Im Mittelpunkt stehen dabei typische Praxisbeispiele. Sie erfahren, wie Sie die zur Beurteilung der Barrierefreiheit nötigen Detailinformationen daraus ablesen können und was diese im Einzelnen bedeuten.
Modul 2: (Bau-)Rechtliche Grundlagen zur Barrierefreiheit
Mittwoch | 26. November 2025 | ca. 9:00 bis 13:00 Uhr
- Rollen und Beteiligte im Planungs- und Bauprozess
- Erläuterung, Abgrenzung und Hintergründe der rechtlichen Grundlagen
- Bauordnungsrecht:
– Länderspezifische, bauordnungsrechtliche Verordnungen (Landesbauordnungen, Technische Baubestimmung, Sonderbauverordnungen, flankierende Vorschriften)
– Abgrenzung zum Arbeitsstättenrecht und Arbeitsstättenverordnung
– Unterscheidung zwischen öffentlich zugänglichen und nicht öffentlichen Bereichen sowie Besucher-/Benutzerverkehr - Überblick zur Normengruppe DIN 18040 sowie zu wichtigen Begleitnormen (DIN 32975, DIN 32984 u.a.)
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind komplex und in unterschiedlichen Verordnungen geregelt. Deren Vorgaben sind nicht immer eindeutig, manchmal widersprüchlich und je nach Anwendungsfall gibt es Ausnahmen und Besonderheiten. Dieses Modul erläutert Ihnen die bauordnungsrechtlichen Grundlagen und das Zusammenspiel mit der zentralen Normenreihe DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ und wo diese in welchem Umfang anzuwenden ist.
Modul 3: Öffentlich zugängliche Gebäude
Donnerstag | 27. November 2025 | ca. 9:00 bis 13:00 Uhr
- Anforderungen nach DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“
- Anforderungen an Infrastruktur und Erschließung (z.B. Eingänge, Treppen, Aufzüge, Rampen usw.) sowie die verschiedenen Funktionsbereiche
- Besonderheiten einzelner Bauteile und Ausstattungen, inkl. Beispiel- und Alternativlösungen
Öffentlich zugängliche Gebäude müssen barrierefrei nutzbar sein. Je nach Bundesland und Gebäudeart sind im Genehmigungsverfahren auch spezielle Barrierefrei-Konzept gefordert, in denen Bauherren und Planer die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung genau darstellen und beschreiben. Diese Modul erläutert Ihnen, wie die DIN 18040-1 konkret angewendet werden muss. Sie erfahren, wie die verschiedenen Gebäudeteile im öffentlich zugänglichen Bereich barrierefrei gestaltet werden können, welche Kriterien dabei zu beachten sind und wie beispielhafte Lösungen und Alternativen im Neubau und Bestand aussehen.
Modul 4: Wohnungsbau
Dienstag | 2. Dezember 2025 | ca. 9:00 bis 13:00 Uhr
- Anforderungen nach DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“
- Länderspezifische, bauordnungsrechtliche Verordnungen: Landesbauordnung und Technische Baubestimmung
- Unterscheidung B-Standard (barrierefrei) und R-Standard (barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar)
- Anforderungen an Infrastruktur und Erschließung (u. a. Eingänge, Treppen, Aufzüge, Rampen), Funktionsbereiche innerhalb der Wohnung (u. a. Bad, Küche) und Besonderheiten der Bauteile (u. a. Balkone/Terrassen, Schwellen, Türen, Bewegungsflächen), inkl. Beispiellösungen
Die Bedeutung von barrierefreiem Wohnraum wächst, auch im Hinblick auf den demografischen Wandel. Entsprechende Anforderungen beschreibt die DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“ und unterscheidet dabei zwischen den Standards „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“. In diesem Modul erhalten Sie fundierte Kenntnisse zu Schutzzielen und Kriterien sowie zur konkreten Umsetzung barrierefreier Wohngebäude.
Modul 5: Wege, Leitsysteme und Bodenindikatoren
Mittwoch | 3. Dezember 2025 | ca. 9:00 bis 13:00 Uhr
- Bodengebundene Leitsysteme im öffentlichen Raum sowie innerhalb von Gebäuden
- Einführung in DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“
- Verlegesystematik und Regeldetails, Materialien
- Praxisbeispiele und Alternativen
Bodengebundene Leitsysteme sind wichtige Bausteine für die barrierefreie Orientierung, insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen. In der Praxis gehen falsch verlegte Leitsysteme dagegen oft am Bedarf vorbei, verursachen hohe Kosten und „stören“ im schlimmsten Fall mehr als dass sie nützen. Das Modul vermittelte Ihnen das nötige Verständnis der Anforderungen und Zusammenhänge zur Gestaltung von funktionierenden, bedarfsgerechten Leitsystemen innerhalb und außerhalb von Gebäuden.
Modul 6: Stellungnahmen & Beurteilungen
Donnerstag | 4. Dezember 2025 | ca. 9:00 bis 13:00 Uhr
- Zielsetzung und Inhalte verschiedener Stellungnahmen
- Musteraufbau und Textbausteine
- Fallbeispiele zu typischen Fragestellungen
Stellungnahmen von Behindertenbeauftragen dienen zunehmend als Entscheidungsgrundlage für die Baugenehmigungsbehörde, den Bauherrn oder Fördermittelgeber. Entsprechend hoch sind die Anforderungen, die an Inhalt, Form und fachliche Qualität solcher Beurteilungen gestellt werden. Dabei geht es neben Neubauprojekten auch um bestehende Gebäude und Nachrüstungen im Bestand. Das Modul vermittelt Ihnen zum einen das nötige Handwerkszeug, um fundierte Stellungnahmen zu verfassen.
Optional buchbar:
Workshop „Durchsetzungsstragien für Behindertenbeauftragte“
Dienstag | 10. März 2026 | ca. 9:00 bis 14:30 Uhr
- Beteiligung und Mitwirkung von Behindertenbeauftragten beim Planen und Bauen – Genehmigungsverfahren, Ortsbegehungen, Fördermittelprüfung usw.
- Überzeugende Argumente, Durchsetzungsstrategien und Einwandbehandlung
- Tipps & Tricks für bedarfsgerechte Lösungen und Kompromisse
Souverän und auf Augenhöhe die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten. Anhand typischer Beispiele aus der Praxis werden verschiedene Durchsetzungsstrategien vorgestellt und in praktischen Übungen erprobt. Der interaktive Workshop liefert praktisches Handwerkszeug, Argumentationshilfen und Ansatzpunkte für die Planungsbeteiligung und Diskussion mit Bauherren, Architekt:innen, Fachplanern oder Genehmigungsbehörden und hilft so, typische Widerstände konstruktiv aufzulösen. Der Workshop bietet dabei bewusst Raum für intensiven Austausch und Fragen.