Der Entwurf zur Überarbeitung der europäischen Barrierefrei-Norm DIN EN 17210 von 2021 liegt jetzt vor – Einsprüche bis 12. November 2025.
Die europäische Barrierefrei-Norm DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt“ von 2021 wird überarbeitet. Dabei soll sich u.a. auch der Titel ändern. Aus dem bisherigen Zusatz „Funktionale Anforderungen“ wird „Anforderungen und Empfehlungen“, was umfassender als bisher klingt. Welche Änderungen darüber hinaus noch vorgesehen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Einsprüche bis 12. November 2025
Der Volltext des Norm-Entwurfs kann online im DIN-Normentwurfsportal eingesehen und kommentiert werden.
Geplante Neuerungen im Überblick
Neu ist die (aus unserer Sicht etwas umständliche) Definition von Barrierefreiheit:
„Niveau, in dem Produkte, Systeme, Dienstleistungen, Umgebungen und Einrichtungen von Menschen aus einer Population mit den unterschiedlichsten Nutzerbedürfnissen, Eigenschaften und Fähigkeiten genutzt werden können, um festgelegte Ziele in festgelegten Nutzungskontexten zu erreichen.“
Zwei dazugehörige Anmerkungen ergänzen, dass der Nutzungskontext sowohl die direkte als auch die assistierte/unterstützte Nutzung umfasst. Ziel ist es, dass Menschen eine barrierefrei gestaltete Umgebung unabhängig und sicher „betreten, nutzen und verlassen können“.
Ebenfalls neu ist der normative Anhang A: Grundlegende Anforderungen für eine objektive Bewertung und Umsetzung, der - anders als die übrige Norm - konkrete Maße und Kennwerte nennt. Dieser neue Anhang A gilt allerdings ausdrücklich nur für Gebäude oder Orte, an denen bestimmte Dienstleitungen erbracht werden und die in die Zuständigkeit des jeweiligen Dienstleisters fallen. Betroffen sind z.B. elektronische Fahrkartenschalter und Verkehrsinformationen inkl. Echtzeitinfos (Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr), Terminals für Bankdienstleistungen sowie E-Commerce-Dienste und elektronische Kommunikationsdienste.
Der Anhang A soll eine objektive Bewertung der Barrierefreiheit erleichtern und beschreibt dazu auf 33 Seiten und in 26 Bildern durchaus anschaulich grundlegende Parameter für barrierefreie Orientierung und Kommunikation sowie Zugang und Nutzung. Während die DIN 17210 selbst keine konkreten Maße benennt, sondern im Sinne einer Funktionalanforderung z. B. lediglich „ausreichende Breiten“ fordert, liefert der Anhang A konkrete Maßangaben und Kennwerte: Im Abschnitt A.5.2 fordert der Anhang beispielsweise für Zugänge zu Gebäuden die Bereitstellung einer Rampe,
„wenn die Steigung eines barrierefreien Weges ≥ 5 % beträgt;
wenn der Höhenunterschied mehr als 300 mm beträgt (für geringfügige Höhenunterschiede siehe A.5.2),
maximale Steigung: 8,33 %,
Länge der Rampen max. 10000 mm“
Inhaltsübersicht Anhang A:
Grundlegende Anforderungen für eine objektive Bewertung und Umsetzung
- Einleitung
- Anwendungsbereich
- Struktur
- Nutzung der zugehörigen Außenbereiche und Einrichtungen
- Zugänge zu Gebäuden
- Nutzung von Eingängen
- Nutzung von Wegen in der horizontalen Erschließung
- Nutzung von Wegen in der vertikalen Erschließung
- Nutzung von Räumen durch die Öffentlichkeit
- Nutzung von Ausrüstung und Einrichtungen, die für die Erbringung der Dienstleistung verwendet werden
- Nutzung von Toiletten und sanitären Einrichtungen
- Nutzung von Ausgängen, Fluchtwegen und Konzepten für die Notfallplanung
- Kommunikation und Orientierung über mehr als einen Sinneskanal
- Nutzung von Einrichtungen und Gebäuden für ihren vorhersehbaren Zweck
- Schutz vor Gefahren in der Umgebung im Innen- und Außenbereich
