Neue MVV TB 2024/1 mit Änderungen zur Barrierefreiheit – Anhörung bis 3. November 2024
Die allgemeinen Anforderungen der Landesbauordnungen werden durch Technische Baubestimmungen konkretisiert. Das DIBt macht dazu die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt, die als Grundlage für die 16 Länderlisten dient. In Sachen Barrierefreiheit werden über diese Listen u.a. die DIN 18040 als Technische Baubestimmungen eingeführt – allerdings nicht unverändert, sondern mit diversen Ausnahmen und Ergänzungen.
Mehr barrierefreie Toiletten in öffentlichen Gebäuden | Neue MVV TB 2024/1
Die Musterliste MVV TB soll erneut geändert werden. Der Entwurf liegt zur Anhörung vor. Stellungnahmen können bis 3. November 2023 eingereicht werden. Auch zur Barrierefreiheit sind Änderungen enthalten. Der Entwurf erhöht die geforderte Anzahl an barrierefreien Toiletten in öffentlichen Gebäuden. Zukünftig reicht nicht mehr ein barrierefreies WC:
Anlage A 4.2/2 zu DIN 18040-1 (Änderung in grün)
[…] 3 . Mindestens ein Toilettenraum für Benutzer muss Abschnitt 5.3.3 entsprechen; Abschnitt 5.3.3 Satz 1 ist nicht anzuwenden. Erstreckt sich ein öffentlich zugänglicher Bereich über mehr als zwei Geschosse, ist die Anzahl der Toilettenräume bedarfsgerecht zu erhöhen und gleichmäßig verteilt anzuordnen; mindestens ist aber ein zweiter Toilettenraum anzuordnen.
Die komplette Entwurfsfassung sowie ein Formular zur Stellungnahme sind auf der Webseite des DIBt verfügbar.
Länderspezifische Arbeitshilfen zur DIN 18040 + VV TB
Zur besseren Übersicht haben wir Arbeitshilfen für alle 16 Bundesländer erstellt, die den Volltext der DIN 18040 mit den Vorgaben aus den Technischen Baubestimmungen (VV TB) sowie den Bauordnungen in einer konsolidierten Fassung zusammen führen. Zu den Arbeitshilfen »»
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