Die neue Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagenverordnung – GaV) ist am 22. Mai 2024 in Hessen in Kraft getreten.
Die GaV basiert auf der Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Muster-Garagenverordnung M-GarVO) in der Fassung vom 14. Juli 2022 und bringt einige wesentliche Änderungen mit sich:
- Barrierefreie Stellplätze: In Mittel- und Großgaragen müssen mindestens 3 Prozent aller Stellplätze barrierefrei sein. Sie müssen barrierefrei erreichbar und in der Nähe der barrierefreien Erschließung angeordnet sein, unabhängig davon ob diese ein Aufzug ist. Bei öffentlich zugänglichen Mittel- und Großgaragen soll mindestens ein barrierefreier Stellplatz einen Heckausstieg ermöglichen. Hierfür ist eine Bewegungsfläche im Heckbereich von mindestens 2,50 m Tiefe in der Breite des Stellplatzes freizuhalten.
- Rampen als Erschließungsweg: Dienen Rampen zugleich als Erschließungsweg für Menschen mit Behinderung zum barrierefreien Stellplatz, müssen diese barrierefrei gestaltet sein.
- Lichte Höhe: In den Erschließungsbereichen der barrierefreien Stellplätze ist eine lichte Höhe von 2,20 m vorgeschrieben. Bei Deckenunterzügen darf die Höhe auf 2,05 m reduziert werden, sofern dies durch geeignete Kennzeichnung angezeigt wird.
- Bauvorlagen: Neu ist, dass in den Bauvorlagen zusätzliche Angaben zur barrierefreien Erschließung gemacht werden müssen. Dies schließt die Neigung und die Podeste von Rampen sowie die Darstellung barrierefreier Rettungswege ein.
Hier geht es zum Volltext der Garagenverordnung GaV »
Weitere Fragen beantworten wir in diesem Beitrag: Barrierefreie Stellplätze - Wie viele? Wo? Wie groß?
Tipp
Praktische Informationen, Tipps zur Anordnung und Flächenoptimierung von barrierefreien Stellplätzen finden Sie im Kapitel B16 im „Atlas barrierefrei bauen“. Inkl. tabellarischer Übersicht zu den Anforderungen in den Bundesländern.