Quelle: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG

Kosten | Förderung 2023-12-12T23:00:00Z Neue Fördergelder für Barrierefreiheit | Schleswig-Holstein

Zum 1. Januar 2024 tritt eine aktualisierte Förderrichtlinie in Kraft. Insgesamt stehen über 21 Mio. Euro für mehr Barrierefreiheit bereit. Die Förderung erfolgt im Rahmen nicht rückzahlbarer Vorschüsse. Bis 2023 wurden bereits knapp 200 Vorhaben mit einem Volumen von rund 13 Mio. Euro gefördert. 2024 werden zwei Schwerpunkte gesetzt:

Bauliche Barrierefreiheit

Für einzelne Bauvorhaben beträgt die Höchstfördergrenze 300.000 €, für Bauvorhaben im Rahmen vollständiger und barrierefreier Nutzungsketten 500.000 €. Bemessungsgrundlagen sind notwendige, nachgewiesene und angemessene Aufwendungen, die auf Basis einer Kostenberechnung nach DIN 276 festgesetzt werden. Die Zuwendungsempfänger müssen sich an den Ausgaben des Vorhabens beteiligen: mit einem Eigenanteil von mindestens 30 %.Baurechtliche Vorschriften sind einzuhalten und deren Einhaltung ist nachzuweisen. Für Maßnahmen im Außenbereich ist darüber hinaus DIN 18040-3 für barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum anzuwenden.

Zum Antrag gehören:

  • Planungsunterlagen, insbesondere der Übersichtsplan, der Lageplan, vollständige Vorentwurfszeichnungen und die bauaufsichtlichen oder sonstigen Genehmigungen oder Vorbescheide
  • eine konkrete Darstellung des Vorhabens
  • Kosten- und Finanzierungsplan inkl. Kostenberechnungen nach DIN 276
  • Nachweis der Folge- und Bewirtschaftungskosten

Digitale Barrierefreiheit in Arztpraxen

Insgesamt stehen 900.000 Euro für barrierefreie Websites und mobile Anwendungen von Arztpraxen bereit. Damit sollen die Inklusion in der medizinischen Versorgung gestärkt, der gleichberechtigte Zugang verbessert und Barrieren beim Besuch von Praxen und Behandlungszentren abgebaut werden. Einzelpraxen können max. 30.000 Euro, alle anderen von max. 40.000 Euro erhalten.

Mehr Infos zur "Richtlinie „Fonds für Barrierefreiheit“ zur Förderung der Barrierefreiheit gemäß UN-Behindertenrechtskonvention“ >>

zuletzt editiert am 09. Januar 2024