Schema der Flachdachrichtlinie 2026 mit technischen Details zur Dachentwässerung und Aufbau.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.; RM Rudolf Müller Medien

Recht 2026-02-12T07:09:44.272Z Nullschwellen | Barrierefreie Übergänge nach Flachdachrichtlinie 2026

Neue Vorgaben für „Nullschwellen“ nach Flachdachrichtlinie 2026 – detaillierte Anforderungen zur Abdichtung und Entwässerung, aber keine „abdichtungstechnischen Sonderlösung“ mehr.

Die Neuausgabe der  Fachregel für Abdichtungen – Flachdachrichtlinie  des ZVDH wurde im Januar 2026 veröffentlicht. Im Vergleich zur Vorgängerfassung von 2016/2020 liefert die neue Flachdachrichtlinie für barrierefreie Übergänge deutlich detaillierte Vorgaben als bisher. Der Abschnitt 4.4 wurde komplett überarbeitet, inklusive neuer Detailzeichnungen zum Anschluss von Abdichtungen. Neu ist auch der Anhang I „Barrierefreie Anschlüsse“ mit insgesamt 12 Konstruktionszeichnungen zur Ausbildung von Tür-/Fensterelementstößen sowie verschiedenen Einbaupositionen, Belägen und Entwässerungsvarianten auf Stelzlagern oder Drainagematten.

Wesentliche Anforderungen im Überblick

  • Mindestgefälle ≥ 1 % zur Hauptentwässerung
  • Art der Abdichtung: Flüssigkunststoff mit Mindestangaben zu Fügeflächen/-breiten, bahnenförmige Abdichtungen nur mit Los-/Festflanschkonstruktionen
  • Zur Spritzwasserreduzierung: Roste mit Nennbreite ≥ 15 cm und Öffnungsanteil ≥ 50 %
  • Zum Schutz vor Überflutung der Schwelle:
    - Sicherheitsbeiwert 1 bzw. 2 für Haupt- bzw. Notentwässerung
    - Max. Entwässerungsabstand ≤ 10 m zum barrierefreien Übergang
    - Vorgaben zur Notentwässerung  (Überflutungskante und max. Anstauhöhe)
    - Beheizung für Rinnen und Abläufe ab Schneelastzone 3
    - Drainagematten mind. ≥ 1,5 cm, Stelzlager mind. ≥ 2 cm hoch
  • Neu ist auch der Hinweis, dass Rollladen-Führungsschienen „erst nach Ausführung und Aushärtung des Flüssigkunststoffs angebracht werden“ dürfen und deren Befestigungen die Abdichtung nicht durchdringen dürfen. Das erfordert einen entsprechend abgestimmten Bauablauf vor Ort.

Keine „abdichtungstechnische Sonderlösung“ mehr

Während die bisherige Flachdachrichtlinie barrierefreie Übergänge noch als „abdichtungstechnische Sonderlösungen“ bezeichnete, taucht dieser oft missverstandene und problematisch ausgelegte Begriff im neuen Regelwerk nicht mehr auf. Stattdessen heißt es nun: „Bei barrierefreien Übergängen endet die Oberkante der Abdichtung am Tür-/Fensterelement unterhalb der Oberfläche des Belags. Daher sind bei diesen Übergängen besondere Maßnahmen erforderlich, um eine Überflutung des Innenraums zu verhindern und die Spritzwasserbeanspruchung zu reduzieren.“

Die kompletten ZVDH-Regeln für Abdichtungen, inklusive neuer Flachdachrichtlinie (Stand Januar 2026) finden Sie im zugehörigen Taschenbuch aus dem Regelwerk „Deutsches Dachdeckerhandwerk – Regeln für Abdichtungen“ »»

Planungstipps und konstruktive Beispiele für sichere Nullschwellen liefert der Atlas barrierefrei bauen . Die neuen Details und Anforderungen sowie alle relevanten Auszüge nach aktueller Flachdachrichtlinie 2026 werden mit der nächsten Lieferung aufgenommen.

zuletzt editiert am 12. Februar 2026