Verbotsschild Aufzug im Brandfall nicht benutzen (links) und Schild für Evakuierungsaufzug für Personen, die Treppen nicht verwenden können (rechts)
Verbotsschild Aufzug im Brandfall nicht benutzen (links) und Schild für Evakuierungsaufzug für Personen, die Treppen nicht verwenden können (rechts) (Quelle: Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010)

DIN-Normen 2026-01-12T09:06:11.148Z DIN EN 81-76 Evakuierung von Menschen mit Behinderungen mithilfe von Aufzügen

Mit Ausgabedatum Januar 2026 ist die neue DIN EN 81-76 erschienen. Sie zeigt auf, welche Voraussetzungen nötig sind, um Aufzüge zur Evakuierung einsetzen zu können und bietet damit erstmals eine Alternative zu VDI 6017.

Um einen Aufzug als Evakuierungsaufzug für Menschen mit Behinderungen sicher einsetzen zu können, müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt werden, z. B. in Bezug auf die Steuerung, die Kommunikation, Notausstieg/Stromversorgung sowie bauliche Voraussetzungen. DIN EN 81-76 beschreibt dazu als erste europäische Norm ein entsprechendes Aufzugskonzept mit zwei alternativen Klassen, das sich auch für Wohngebäude eignet. Aufgezeigt werden drei alternative Modi, die je nach Gebäudetyp und Evakuierungsstrategie ausgewählt oder auch kombiniert werden können:

  • automatischer Evakuierungsbetrieb (gesamtes Gebäude oder situationsabhängige Evakuierungszone)
  • fernunterstützter Evakuierungsbetrieb (remote gesteuert)
  • führerunterstützter Evakuierungsbetrieb (mit Evakuierungsassistent in der Aufzugskabine)

Alternative Klassen von Evakuierungsaufzügen

  • Klasse A mit reduzierte Anforderungen, geeignet für kleinere Gebäude, z.B. Wohnhäuser: max. eine Evakuierungsausstiegshaltestelle, keine Priorisierung bestimmter Haltestellen für den Evakuierungsbetrieb, automatische Notbefreiungseinrichtung anstatt sekundärer Stromversorgung
  • Klasse B mit weitergehende Anforderungen, für größere Gebäude bzw. höhere Anzahl an zu evakuierenden Personen: fernunterstützter Evakuierungsbetrieb möglich, sekundäre Stromversorgung, größere Mindestfahrkorbgröße, zusätzliche Steuerungsanforderungen für automatischen Evakuierungsbetrieb.
Ein grünes Schild mit einem Rollstuhlfahrer-Symbol, das einen Aufzug für Rollstuhlfahrer anzeigt.
Bild 1 — Sicherheitszeichen „Evakuierungsaufzug für Personen, die Treppen nicht verwenden können“, ISO 7010-E070 (Quelle: DIN EN 81-76)

Um sicherzustellen, dass der Aufzug im Evakuierungsfall zur Verfügung steht, müssen bestimmte bauliche Gegebenheiten und Randbedingungen erfüllt werden (Anhang C) und sichergestellt sein, dass der Evakuierungsaufzug ist im Notfall der Evakuierung Menschen mit Behinderungen vorbehalten ist. Mobile Personen sollen andere Fluchtwege nutzen. Betreiber und Nutzer sind entsprechend zu informieren.

Der Aufzug muss an jeder Haltestelle, die für den Evakuierungsbetrieb vorgesehen ist, gekennzeichnet sein: Sicherheitszeichen „Evakuierungsaufzug für Personen, die Treppen nicht verwenden können“, ISO7010-E070 (Mindestgröße 40mm×40mm).

Gebäudeseite Randbedingungen und Aufzugsanforderungen:

  • objektbezogenes Evakuierungskonzept
  • Auszugsschacht als separater Brandabschnitt, vor Brand und Wasser geschützt
  • eine oder mehrere Ausstiegshaltestellen zur Evakuierung
  • sichere Bereiche/Vorräume, die mit dem Treppenraum kombiniert werden können (Aufzug ohne Schacht im Treppenauge)
  • Notstromversorgung (Klasse B) oder automatischer Notbefreiungseinrichtung (Klasse A)
  • Kabine mit Dachluke
  • Kommunikationseinrichtungen, Ansagen und Anzeigen: Video und Bedienpanel (bei Remotebetrieb) bzw. Zwei-Wege-Kommunikationssystem (Remote/Fahrerunterstützt)
  • externe Unterbrechungseinrichtung, wenn Aufzug nicht mehr sicher (z. B. Rauch im Schacht oder Vorraum)

Die neue DIN EN 81-76:2026-01 ist eine Weiterentwicklung der Technischen Spezifikation CEN/TS 81-76 von 2011 und konkretisiert die Anforderungen der europäischen Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU. Die 46-seitige DIN EN 81-76 „Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau von Aufzügen - Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge - Teil 76: Evakuierung von Menschen mit Behinderungen mithilfe von Aufzügen“ kann über  DIN Media als pdf oder gedruckt erworben werden . Die Norm ist darüber hinaus auch Bestandteil der Sammlung „Technische Baubestimmungen“.

Inhaltsverzeichnis

  • Anwendungsbereich

  • Normative Verweisungen

  • Begriffe

  • Sicherheitstechnische Anforderungen und/oder Schutzmaßnahmen

  • Verifizierung der Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen

  • Nutzungshinweise

  • Gebäudebezogene Randbedingungen

Anhang A (infornativ) Übersicht über die Betriebsarten des Evakuierungsaufzugs

Anhang B (informativ) Konzept des Evakuierungsaufzugs

Anhang C (normativ) Informationen zu den baulichen Gegebenheiten, in die der Aufzug eingebaut wird

Anhang D (informativ) Liste von signifikanten Gefährdungen

Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den zugrundelegenden Anforderungen der abzudeckenden Richtlinie 2014/33/EU

zuletzt editiert am 12. Januar 2026